Kanton Thurgau: Maximale Heimtaxe wird überprüft – Änderung ab 2028

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Frauenfeld,

Der Kanton Thurgau lässt die Berechnung der EL-Heimtaxe von höchstens 180 Franken pro Tag neu herleiten. Für das Jahr 2027 bleibt der Höchstbetrag unverändert.

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Kanton Thurgau: Maximale Heimtaxe wird überprüft – Änderung ab 2028 (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Der Regierungsrat hat den Projektauftrag für die Prüfung der maximalen Heimtaxe Ergänzungsleistungen (EL) genehmigt und eine aus internen und externen Personen bestehende Projektorganisation eingesetzt. Derzeit ist in der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung festgelegt, dass bei einem Aufenthalt in einem inner- oder ausserkantonalen Spital sowie in anerkannten Pflegeheimen für Hotellerie und Betreuung gesamthaft höchstens eine Tagestaxe von Fr. 180 als Ausgabe in der Berechnung der EL angerechnet wird.

Das Projektziel besteht darin, eine sachliche Herleitung für die Festsetzung der EL-Heimtaxe zu erarbeiten, die langfristig tragfähig ist. Die Umsetzung der EL-Heimtaxe soll ab 2028 erfolgen und wieder eine Praxis etablieren, die langfristig bestand hat und Planungssicherheit für die Pflegeheime schafft. Entsprechend bleibt die maximale Heimtaxe für das Jahr 2027 unverändert.

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