Kanton Thurgau: Kanton streicht Aufgaben – 14 Massnahmen fallen weg
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Botschaft zum Sparprogramm verabschiedet. Betroffen sind die Kantonsverfassung, zehn Gesetze und eine Verordnung.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Umsetzung der Massnahmen aus dem Projekt Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP 2025–2027) verabschiedet. Die Sammelbotschaft betrifft die Änderung der Kantonsverfassung, von zehn Gesetzen sowie einer Verordnung des Grossen Rates.
Nach einer längeren Phase positiver Rechnungsergebnisse weist der Kanton Thurgau seit dem Jahr 2023 Defizite in der Erfolgs- und Finanzierungsrechnung aus. Gleichzeitig führen die geplanten und dringend notwendige Nettoinvestitionen in die Infrastrukturen zu einem deutlich erhöhten Finanzierungsbedarf. Gemäss der Finanzstrategie 2026–2032 sind in den kommenden Jahren Nettoinvestitionen von rund 100 Millionen Franken pro Jahr zwingend notwendig.
Zur Erreichung der finanzpolitischen Ziele umfasst die Finanzstrategie 2026–2032 verschiedene Handlungsfelder. Das Handlungsfeld 8 enthält die AVP 2025–2027 mit den in der Finanzstrategie ausgewiesenen Entlastungswirkungen. Im Februar 2026 haben die externen Experten ihren Bericht vorgelegt und insgesamt 50 Massnahmen vorgeschlagen.
Der Regierungsrat hat den Bericht unverändert in eine externe Vernehmlassung gegeben. In der Folge hat er jede Massnahme analysiert und dabei die internen und externen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung einbezogen. Nun liegen die Massnahmen der AVP 2025–2027 zur Umsetzung vor.
Vierzehn Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates flossen bereits in das Budget 2027 ein. Soweit der Vollzug Anpassungen kantonaler Rechtsgrundlagen voraussetzt, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat mit der vorliegenden Botschaft die erforderlichen Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsänderungen.
Über die Hälfte der vorgeschlagenen Massnahmen hat der Regierungsrat direkt übernommen. Zwölf Massnahmen hat er in einer abgeänderten Form integriert. Die Nummern der jeweiligen abgeänderten Massnahmen wurden in der Botschaft mit x.1 ergänzt.
So ist auf den ersten Blick ersichtlich, welche Massnahmen angepasst wurden. Zudem hat der Regierungsrat entschieden, vierzehn Massnahmen nicht weiterzuverfolgen. In der Botschaft begründet er auch diese Verzichte.
Das Budget 2027, der Finanz- und Aufgabenplan 2028–2030 sowie die Finanzstrategie berücksichtigen die finanziellen Herausforderungen, soweit sie heute bekannt sind. Die Ergebnisse der AVP 2025–2027 tragen zur Verbesserung der finanziellen Situation bei. Aufgrund der Mehrbelastungen beim Transferaufwand, insbesondere im Gesundheitsbereich (zum Beispiel einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege), bei der Langzeitpflege, bei den Ergänzungsleistungen sowie im Sonderschulbereich, kann selbst mit dieser AVP-Botschaft unter Tätigung der notwendigen Investitionen kein langfristig ausgeglichener Staatshaushalt gewährleistet werden.
Denn der Kanton Thurgau muss in den 2030er-Jahren grosse Investitionsprojekte wie das kantonale Polizei- und Gefängniszentrum Thurgau oder grosse Schulbauten realisieren. Im Zuge des raschen Technologiewandels in der Informatik und der Ablösung vieler Software-Lösungen aus den 1990er-Jahren werden ebenfalls deutlich höhere Investition notwendig. So können derzeit 77.9 % der Investitionen nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden.
«Die AVP 2025–2027 trägt zur Gesundung der Staatsfinanzen bei. Sie allein kann aber die finanziellen Herausforderungen nicht lösen», schreibt der Regierungsrat deshalb in der Botschaft. Daher ist nach Abschluss der Beratung der AVP eine Auslegeordnung notwendig, welche zusätzlichen Massnahmen nötig sind, um die grossen Investitionsprojekte der kommenden Jahre zu finanzieren.






