Frauenfeld

Frauenfeld TG: Zehn offizielle Plakatstandorte für die Wahlen 2027

Stadt Frauenfeld
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Die Stadt Frauenfeld TG stellt Parteien und Kandidierenden für die Wahlen 2027 zehn Plakatstandorte zur Verfügung. Wildes Plakatieren bleibt untersagt.

Frauenfeld TG
Frauenfeld TG: Der Bahnhof in Frauenfeld (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Stadtrat hat am 2. Dezember 2025 die Wahltermine für die Gesamterneuerungswahlen 2027–2031 festgelegt:

Die Wahlen für den Stadtrat und die Rechnungsprüfungskommission finden am 28. Februar 2027 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 18. April 2027 terminiert.

Personen, die an den Wahlen teilnehmen, dürfen grundsätzlich Wahlplakate auf öffentlichem Grund anbringen. Das gehört zur freien politischen Meinungsäusserung. Normalerweise dürfen Wahlplakate höchstens sechs Wochen aufgehängt werden.

Auch für die kommenden Wahlen sollen temporäre Werbeplakate erlaubt sein. Dabei müssen die bestehenden Regeln eingehalten werden.

Erwägungen

Das Anbringen von temporären Reklamen, Plakaten, Banden und Tafeln im Innerortsbereich der Stadt Frauenfeld ist bewilligungspflichtig. Es richtet sich nach der städtischen Weisung «Generelle Weisung für temporäre Reklamen» vom 1. Januar 2013. Zuständig für die Erteilung der Bewilligungen sowie für die Kontrolle der Einhaltung dieser Weisung ist das Amt für Tiefbau und Verkehr.

Bewilligungsgesuche sind schriftlich an das Amt für Tiefbau und Verkehr, Abteilung Werkhof und Stadtgrün, einzureichen.

Zusätzliche Vorgaben ergeben sich aus der kantonalen Vereinbarung «Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen – Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen und der Nationalstrasse N23» vom 24. Januar 2024.

Unbewilligtes, sogenanntes «wildes Plakatieren» auf öffentlichem Grund, liegt nicht im öffentlichen Interesse und ist nicht zulässig. Ebenfalls nicht bewilligt werden Bandenwerbung auf öffentlichen Plätzen und an Brückengeländern, das Aufstellen von Storchenständern auf öffentlichem Grund sowie das Anbringen von Plakaten an Anlagen im Strassenraum wie Bäumen, Mauern oder Zäunen. Das Anbringen von Wahlplakaten an Stromkästen ist nicht erlaubt; diese sind ausschliesslich für Veranstaltungen und Vereine vorgesehen.

Zur Gewährleistung einer ordnungsgemässen, einheitlichen und fairen politischen Werbung stellt die Stadt Frauenfeld insgesamt zehn offizielle Plakatstandorte zur Verfügung. Für die Stadtratswahlen werden durch die Abteilung Werkhof und Stadtgrün speziell hergestellte Holz-Plakatständer eingesetzt. Für die Gemeinderatswahlen stehen ausgewählte Beleuchtungskandelaber zur Verfügung.

Die Standorte der Plakatständer für die Stadtratswahlen befinden sich an folgenden Orten: Rheinstrasse, Schaffhauserplatz, Promenadenstrasse, Marktplatz, Lindenpark, Spitalkreisel, Kirchgasse, Laubgasse, Zürcherstrasse Ost und St. Gallerstrasse.

Die Standorte der Beleuchtungskandelaber für die Gemeinderatswahlen befinden sich an der Schaffhauserstrasse (Zentrum und Erzenholz), an der Thundorferstrasse sowie an der Zürcherstrasse West und Ost.

Sämtliche Standorte entsprechen den geltenden städtischen und kantonalen Vorgaben zur Wahlwerbung. Die aktuellen Bestrebungen des Kantons zur Änderung von § 52 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) haben keinen bedeutenden Einfluss auf diesen Beschluss und das weitere Vorgehen der Stadt Frauenfeld.

Die Plakatstandorte stehen jeweils während sechs Wochen vor dem Wahltermin zur Verfügung. Die Plakate sind spätestens bis am Samstag nach dem Wahltermin zu entfernen. Findet ein zweiter Wahlgang statt, bleiben die Standorte bis zu diesem Termin bestehen.

Zur Sicherstellung einer geordneten Aufstellung werden die genauen Standorte für das Anbringen der Plakate durch die Abteilung Werkhof und Stadtgrün festgelegt.

Das Anbringen der Plakate an den Plakatständern für die Stadtratswahlen erfolgt durch die Abteilung Werkhof und Stadtgrün. Die erforderlichen 10 Plakate zuzüglich 2 Reserveplakate sind der Abteilung Werkhof und Stadtgrün spätestens bis Freitag, 15. Januar 2027, 15.30 Uhr, abzugeben. Beleuchtungskandelaber stehen für die Stadtratswahlen nicht zur Verfügung.

Für das korrekte Anbringen, die laufende Kontrolle, den Unterhalt während der gesamten Plakatierungsdauer sowie die rechtzeitige Entfernung der Plakate sind die Parteien und Gruppierungen selbst verantwortlich. Nicht ordnungsgemäss angebrachte Plakate werden ohne vorgängige Ankündigung durch die Stadtverwaltung entfernt und entsorgt.

Plastifizierte Hohlkörperplakate können nach dem Wahlsonntag kostenlos bei der Abteilung Werkhof und Stadtgrün an der Gaswerkstrasse 16 zur Entsorgung abgegeben werden.

An weiteren Standorten im öffentlichen Raum, insbesondere an Elektrokästen, dürfen keine Wahlplakate angebracht werden.

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