Frauenfeld TG: Wahltermine 2027 stehen fest – Fristen ab Dezember
In Frauenfeld TG wird der Stadtrat am 28. Februar 2027 gewählt, der Gemeinderat am 18. April 2027. Publiziert werden die Wahlen am 4. Dezember 2026.

Anlässlich der Sitzung vom 2. Dezember 2025 hat der Stadtrat die Termine für die Gesamterneuerungswahlen der Exekutive, der Rechnungsprüfungskommission sowie der Legislative festgelegt.
Exekutive und Rechnungsprüfungskommission (Majorzwahlen)
Die Wahl des Stadtpräsidiums und der vier nebenamtlichen Mitglieder des Stadtrates erfolgt am 28. Februar 2027 (Blanko-Abstimmungstermin Bund). Für den allfälligen zweiten Wahlgang wurde der zusätzlich festgelegte Termin der Wahlen des Gemeinderates am 18. April 2027 fixiert.
Erste Wahlgänge von Majorzwahlen sind bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungstag öffentlich anzukündigen und die Wahlvorschläge zur Aufnahme auf die Namensliste sind bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag bei der Stadtkanzlei einzureichen.
Gemäss Art. 7a Absatz 2 der Gemeindeordnung (SRS 131.1.0) sind die Wahlvorschläge einer stillen Wahl innert 30 Tagen einzureichen. Da der späteste Termin für die Eingabe der Wahlvorschläge der 4. Januar 2027 ist, muss die Publikation 30 Tage vorher, also spätestens am 4. Dezember 2026 erfolgen.
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Regelung ergeben sich folgende Fristen:
Publikation der Gesamterneuerungswahlen: Freitag, 4. Dezember 2026 (spätester Termin für die Ankündigung der Wahlen: 21. Dezember 2026) Spätester Termin für die Eingabe der Wahlvorschläge: Montag, 4. Januar 2027 Stille Wahl der Rechnungsprüfungskommission Wenn bis zum 4. Januar 2027 für die Neubestellung der Rechnungsprüfungskommission so viele Vorschläge eingehen, wie Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind (7-9 Personen), kann der Stadtrat die Vorgeschlagenen als gewählt erklären. Kommt die stille Wahl nicht zustande, wird die Urnenwahl auf den gleichen Termin, wie die Wahlen der Exekutive, festgesetzt.
Legislative (Proporzwahl)
Die Wahl des Gemeinderates und der allfällige zweite Wahlgang der Exekutive erfolgen am Sonntag, 18. April 2027.
Die Einreichung der Wahlvorschläge für den Gemeinderat sind bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungssonntag bei der Stadtkanzlei einzureichen. Der letzte Termin für Änderungen von Wahlvorschlägen und die Bekanntgabe von Listenverbindungen haben bis zum 62. Tag vor dem Abstimmungssonntag zu erfolgen. Bei den Proporzwahlen gibt es keine Vorschriften betreffend der öffentlichen Ankündigung.
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Regelung ergeben sich folgende Daten:
Publikation der Gesamterneuerungswahlen: Freitag, 4. Dezember 2026 (gleichzeitig mit den Wahlen der Exekutive) Spätester Termin für die Eingabe der Wahlvorschläge: Montag, 8. Februar 2027 Die Stadtkanzlei wird eine entsprechende Wegleitung erstellen und die notwendigen Dokumente den Parteipräsidien zukommen lassen und zusätzlich auf der Webseite publizieren.










