Kanton Thurgau: Auch schwache Fische überwinden die Zürcherschwelle
An der Thur an der Grenze zwischen Thurgau und Zürich schaffen nach der Sanierung der Blockrampe auch schwimmschwache Fische wie der Strömer den Aufstieg.

Eine Prüfung bei der Zürcherschwelle an der Grenze zwischen den Kantonen Thurgau und Zürich hat gezeigt: Die Sanierung der Blockrampe ermöglicht jetzt auch schwimmschwächeren Fischarten wie Strömer oder Gründling die Wanderung flussaufwärts. Die Sanierung ist ein wichtiges Puzzleteil in der Umsetzung von Thur3. Der Kanton Thurgau leistet damit einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Aufwertung eines der bedeutendsten Flusssysteme der Ostschweiz.
Die Zürcherschwelle, eine von 18 Schwellen in der Thur im Kanton Thurgau, stellte für viele Fischarten – insbesondere für schwimmschwache Arten wie Strömer oder Gründling – ein grosses Hindernis dar. Die zu überwindende Höhe von 50 cm über die im Fluss eingebaute Spundwand verhinderte, dass Fische flussaufwärts zu ihren Laichplätzen gelangten – mit negativen Folgen für die Biodiversität im Gewässer. Um dies zu ändern, setzte der Kanton Thurgau auf eine lokale Spundwandabsenkung und eine oberstromseitige Verlängerung der Rampenneigung.
Diese Massnahme sollte den Übergang zum Flussgrund optimieren und so den Fischen die Passage ermöglichen. Die Bauarbeiten wurden im Oktober 2025 abgeschlossen.
Im Frühling 2026 wurde eine Erfolgskontrolle mittels RFID-PIT-Tagging durchgeführt. Dabei wurden über 100 Fische aus sieben Arten mit kleinen Sendern (PIT-Tags) markiert. Die Fische wurden unterhalb der Zürcherschwelle ausgesetzt, um ihr Wanderverhalten zu analysieren.
Eine RFID-Antenne oberhalb der Schwelle registrierte, welche Fische die Rampe erfolgreich passierten. Die Auswertung liegt nun vor. Erfreulicherweise konnte nachgewiesen werden, dass neben Alet und Barbe auch schwimmschwächere Fischarten wie Schneider und Gründling den Aufstieg über die Schwelle meistern konnten.
Indikator für gesunde Gewässer
Die Thur ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Fischarten, die auf ungehinderte Wanderungen angewiesen sind. Ohne passierbare Gewässerabschnitte können Fische ihre Laichplätze nicht erreichen, was langfristig zu einem Rückgang der Populationen und damit zu einem Verlust der biologischen Vielfalt führt. Zudem ist die Fischgängigkeit in der Schweiz gesetzlich verankert: Gemäss Artikel 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Fischerei muss die freie Fischwanderung in Schweizer Gewässern sichergestellt werden.
Dies gilt besonders für schwimmschwache Arten wie Jungfische oder kleine Cypriniden (karpfenartige Fische), die für die Stabilität des Ökosystems entscheidend sind. Intakte Fischpopulationen tragen ausserdem zur Selbstreinigungskraft des Gewässers bei und sind ein Schlüsselindikator für gesunde, widerstandsfähige Gewässer.
Die Sanierung der Zürcherschwelle ist zudem ein wichtiger Schritt im Rahmen von Thur3, mit dem der Kanton Thurgau in den nächsten 30 Jahren den Hochwasserschutz und die Revitalisierung im Thurtal vorantreibt. Die positiven Ergebnisse der Erfolgskontrolle bestätigen, dass die gewählten Massnahmen wirksam sind und einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Gewässers leisten.






