Frauenfeld

    Frauenfeld: Mitwirkung zur Zonenplanänderung Balierstrasse

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    Damit Werkstattbauten aus dem 19. Jahrhundert einem Neubau weichen können, braucht es eine «geringfügige» Zonenplanänderung. Die Unterlagen dazu liegen nun auf.

    Die Stadtverwaltung Frauenfeld am Rathausplatz.
    Die Stadtverwaltung Frauenfeld am Rathausplatz. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, sollen an der Balierestrasse ehemalige Werkstattbauten einem Neubau weichen.

    Da für die Realisierung dieses Projektes eine geringfügige Zonenplanänderung nötig ist, soll sich die Bevölkerung im Rahmen einer Mitwirkung dazu äussern können. Die Unterlagen sind ab Freitag, 15. November 2024 einsehbar.

    Werkstattbauten des späten 19. Jahrhunderts sollen Neubau weichen

    Das Planungsgebiet «Balierestrasse» liegt zentral in der Stadt Frauenfeld südwestlich der Altstadt und umfasst die Parzellen 652, 664, 665 und 1656. Der Grundeigentümer der Parzelle 652 beabsichtigt, anstelle der beiden ehemaligen Werkstattbauten des späten 19. Jahrhunderts einen Neubau mit einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe zu realisieren.

    Aufgrund der anspruchsvollen Lage im Stadtzentrum und an der Murg wurden dafür mittels eines Studienauftrags geeignete Vorschläge erarbeitet.

    Diese untersuchten auch eine mögliche Bebauung der Parzellen 664 und 665, obschon eine solche erst mittelfristig angedacht ist.

    Geringfügige Änderung am Zonenplan

    Die Realisierung des Projekts bedingt nun eine teilweise Umzonung der Parzelle 652 von der Kernzone Stadt 3 beziehungsweise Freihaltezone in die Kernzone Stadt 4. Die Parzellen 664 und 665 werden von der Kernzone Stadt 3 in die Kernzone Stadt 4 umgezont.

    Im Gegenzug wird das nicht bebaubare Bankett der Murg auf der Parzelle 1656 von der Kernzone Stadt 3 in die Freihaltezone umgezont.

    Mitwirkung geringfügige Zonenplanänderung

    Zur geringfügigen Zonenplanänderung kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom Freitag, 15. November 2024, bis am Donnerstag, 5. Dezember 2024, beim Amt für Hochbau und Stadtplanung auf.

    Sie können während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Dokumente auf der Webseite der Stadt einzusehen.

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