Frauenfeld TG: Stadt übernimmt ab 2027 neue Polizeiaufgaben
Der Gemeinderat von Frauenfeld TG hat der Neuausrichtung der gemeindepolizeilichen Aufgaben zugestimmt. Die Umsetzung soll per 1. Januar 2027 erfolgen.

Die Neuausrichtung der gemeindepolizeilichen Aufgaben gemäss den vorhergehenden Erwägungen sowie die mit dieser Neuausrichtung verbundenen neuen Ausgaben werden zur Kenntnis. Die Umsetzung soll per 1. Januar 2027 erfolgen. – mit 38 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen zu.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag – Art. 34 des Reglements über die öffentliche Sicherheit (SRS 500.0.1) «Gemeindepolizeiliche Aufgaben» wird wie folgt angepasst: «Der Gemeinderat ist zuständig, Aufgaben und Kompetenzen gemäss kantonaler Polizeigesetzgebung auf die Stadt übertragen zu lassen. Der Stadtrat ist für den Vollzug der gemeindepolizeilichen Aufgaben zuständig». – mit 37 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Der Stadtrat wird gestützt auf die Reglementsänderung gemäss Antrag 2 ermächtigt, Aufgaben und Kompetenzen gemäss § 42 Abs. 1 Ziff. 1 (…), 3 (…), 4 (…), 5 (…), 6 (…) und 7 (…) der kantonalen Polizeiverordnung (PolV; RB 551.11) auf die Stadt übertragen zu lassen. – mit 37 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Der Beschluss 2 der Botschaft Nr. 36 «Neuausrichtung der gemeindepolizeilichen Aufgaben» untersteht dem fakultativen Referendum. Die Frist dauert 45 Tage und beginnt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses.
Zu Beschluss 2 ist das Behördenreferendum nicht zustande gekommen.










