

Uzwil: Rund um Baubewilligungen

Wer Bauten und Anlagen erstellt, ändert oder beseitigt braucht eine Baubewilligung. Das ist die einfache und klare Regel, so will es das kantonale Planungs- und Baugesetz. Im Detail aber wird's anspruchsvoll.
Anspruchsvoll
Nur schon der Blick ins Gesetz zeigt: Nicht immer ist so ganz klar, ob ein Vorhaben nun eine Bewilligung braucht oder nicht. In neun Ziffern wird dort umschrieben, was keine Bewilligung braucht. Und es wird dort auch grad wieder eingeschränkt, dass in diesen Fällen nur dann keine Bewilligung erforderlich ist, wenn das Vorhaben in der Bauzone liegt – das ist dank den digitalen Plandaten im Geoportal vergleichsweise einfach feststellbar – und die baupolizeilichen und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Da wird es anspruchsvoll.
Wer hat schon den Überblick über alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen? Zu finden sind sie beispielsweise im Verkehrs- und Strassenrecht oder im Umweltrecht.
Ausnahmen, aber …
Ein Blick in einige der neun Ziffern zeigt dann auch, wie fein der Grat zwischen bewilligungspflichtig oder bewilligungsfrei ist. Ein Wohnwagen etwa darf ausserhalb bewilligter Camping- und Abstellplätze längstens drei Monate je Kalenderjahr aufgestellt werden. Steht er länger, braucht's eine Baubewilligung. Gleiches gilt für mobile Bauten wie Festhütten und Zelte.
Aber: Sie brauchen eben nur dann keine Bewilligung, wenn sie weniger als drei Monate im Jahr dort stehen und die baupolizeilichen Vorschriften und auch die übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Mehr und komplexer
«Drehscheibe» im Baubewilligungsverfahren sind die Gemeinden. Sie prüfen die Baugesuche, leiten die Verfahren, holen erforderliche Mitbewilligungen kantonaler Stellen ein, erteilen oder verweigern die Baubewilligungen. 315 Baubewilligungen erteilte die Gemeinde Uzwil im vergangenen Jahr. Eine Zahl auf Rekordniveau. Das spürt natürlich die Verwaltung. Vor allem auch, weil nicht nur die Zahl sehr hoch ist.
Auch weil Bauen grundsätzlich ein komplexes Thema ist und formale Verfahrensfragen auch im Baubewilligungsverfahren laufend an Bedeutung gewinnen. Die Gemeinde überprüft, ob den Baugesuchen irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen aller staatlichen Ebenen im Wege stehen. Natürlich: Zu überprüfen, ob gesetzliche Maximalmasse etwa für Gebäudehöhe oder Gebäudelänge eingehalten werden, ist vergleichsweise einfach.
Anspruchsvoller wird es bei Themen wie einer geforderten Einpassung einer Baute in die Umgebung oder bei der Umsetzung des Umweltrechtes. Und komplexer wird Bauen auch, weil vermehrt im Innern der Siedlungen gebaut wird, weil Areale umgenutzt werden. Eine gewünschte Entwicklung, um die grünen Wiesen zu schonen.
Gleichzeitig hat's innerhalb der Siedlung mehr Nachbarn. Und damit ein höheres Potenzial für nachbarlichen Unfrieden und Rechtsmittelverfahren. Sie sind es denn auch, die Baubewilligungen stark verzögern und verkomplizieren können. «Wir empfehlen den Bauherrschaften dringend schon vorab den Dialog mit den Nachbarschaften. Oft ist es kein guter Anfang, wenn Nachbarn durch unsere Bauanzeige von einem Bauvorhaben erfahren», sagt Francesco Rinaldo. Er ist in der Uzwiler Gemeindeverwaltung für die Baubewilligungsverfahren zuständig.
Bauen ohne Bewilligung
Vereinzelt stossen die Beauftragten der Gemeinde bei ihren Baukontrollen auch darauf, dass anders gebaut wird, als es bewilligt war. Die Gratwanderung in solchen Fällen zwischen Augenmass bewahren und im Dialog eine Lösung finden auf der einen Seite oder dem konsequenten Durchsetzen ist anspruchsvoll.
Vereinzelt kommt es aus solchen Situationen zur Einstellung von Baustellen, weil die Abweichungen zu gross und wohl nicht bewilligungsfähig sind. Und vereinzelt kommt es auch vor, dass gänzlich ohne Bewilligung gebaut werden will. Interveniert die Gemeinde, bereitet sie in solchen Situationen oft wenig Freude.
Beraten
«In der Pflicht, die Frage zu klären, ob eine Baubewilligung erforderlich ist und in der Pflicht, uns den Baubeginn zu melden, ist die Bauherrschaft. So will es das Gesetz. Wir empfehlen deshalb, die Frage der Bewilligungspflicht im Zweifelsfall vorab mit uns zu klären», sagt Francesco Rinaldo. Ein Tipp, der viel Ärger und Zeit sparen kann.