Niederhelfenschwil SG: Feuerverbot im Wald ist per sofort aufgehoben
Der Gemeinderat von Niederhelfenschwil SG hebt das kommunale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf. Die Niederschläge haben die Waldbrandgefahr entspannt.

Mit Präsidialverfügung vom 26. Juni 2026 (GRB 122/2026) erliess der Gemeindepräsident auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Niederhelfenschwil mit Wirkung ab 27. Juni 2026 bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 200 m.
Kantonales Feuerverbot
Der kantonale Fachstab kommt in seiner Lagebeurteilung zum Schluss, dass das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der regional unterschiedlichen Situation nicht aufrechterhalten werden kann. Das kantonale Verbot wurde deshalb per 2. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Kommunales Feuerverbot
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des kommunalen Feuerverbots sind damit nicht mehr erfüllt. Der Gemeinderat hebt das mit Allgemeinverfügung vom 26. Juni 2026 (GRB 122/2026) erlassene kommunale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) per sofort auf.










