Die Trockenheit im Kanton St. Gallen nimmt weiter zu
Die Trockenheit hat in mehreren Teilen des Kantons St. Gallen weiter zugenommen und erreicht nun mit Gefahrenstufe vier das zweithöchste Level. Das Feuerverbot im Wald und ein weitreichendes Wasserentnahmeverbot für die Allgemeinheit bleiben bestehen. Neu werden auch bewilligte Wasserentnahmen eingeschränkt.

Die Trockenheit nahm insbesondere in den Regionen Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal und Fürstenland zu, heisst es in einer Mitteilung des Kantons St. Gallen vom Dienstag. Wie bereits in der Region St. Gallen-Rorschach gilt dort neu Gefahrenstufe vier, also grosse Gefahr.
Die Versorgung mit Trinkwasser ist gemäss Communiqué überall sichergestellt. Allerdings seien sowohl in Fliessgewässern als auch in Seen die Wasserstände sehr tief. Mehrere kleinere Fliessgewässer sind bereits ausgetrocknet. Es sei wichtig, Wasser zu sparen. So soll etwa auf das Bewässern von Grünflächen möglichst verzichtet werden. Zudem ruft der Kanton dazu auf, Plätze und Fahrzeuge nicht mit Trinkwasser zu reinigen und Swimmingpools nicht zu befüllen.
Das bereits im Juni kommunizierte Verbot, Wasser aus Fliessgewässern oder Seen zu entnehmen, bleibt bestehen. Ausgenommen sind nur noch der Bodensee, der Walensee und der Zürichsee sowie der Alpenrhein. «Mit zunehmender Trockenheit müssen nun auch bewilligte Wasserentnahmen aus verschiedenen Fliessgewässern bis auf Widerruf entzogen werden», schreibt der Kanton weiter. Betroffene würden direkt angeschrieben.
Vom Widerruf bewilligter Wasserentnahmen tangiert sind mehrheitlich Landwirtschaftsbetriebe, aber auch die Industrie und das Gewerbe. «Aktuell sind verteilt über den Kanton 28 Gemüsebetriebe und zehn Industrie- und Gewerbebetriebe betroffen», schrieb Susanne Haertel-Borer, Abteilungsleiterin Gewässerschutz und Gewässernutzung im St. Galler Amt für Wasser und Energie, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Hauptsächlich aber würden landwirtschaftliche Kulturen über das Grundwasser bewässert, so Haertel-Borer weiter. Die entsprechenden Bewilligungen seien weiterhin gültig und könnten weiter genutzt werden. Die Bewässerung mit Grundwasser sei zudem in den vergangenen Jahren stetig optimiert worden.
Die Landwirtinnen und Landwirte sind gemäss Haertel-Borer für eine «bedarfsgerechte Bewässerung» sensibilisiert worden und werden angehalten, Kulturen in der Nacht oder am frühen Morgen zu bewässern. «Zudem sollen effiziente Bewässerungsmethoden eingesetzt und die Wassermengen auf den tatsächlichen Bedarf der Kulturen abgestimmt werden.»
In den vergangenen Tagen haben mehrere Gemeinden und kommunale Wasserversorger im Kanton St. Gallen Aufrufe zum Wassersparen veröffentlicht. Der Führungsstab der Region Wil beispielsweise hatte am Freitag mitgeteilt, dass mehrere Trinkwasserquellen bereits vollständig versiegt seien und die Grundwasserstände kontinuierlich sinken. Die Trinkwasserversorgung stosse punktuell an ihre Belastungsgrenzen.
Der aktuelle Wasserverbrauch ist fast doppelt so hoch wie der langjährige Durchschnitt für diese Jahreszeit, hatte der Führungsstab der Region Wil weiter mitgeteilt. Zu markanten Verbrauchsspitzen führten vor allem Gartenbewässerungen in den Abendstunden, worauf gemäss Communiqué möglichst verzichtet werden sollte. Bereits Ende Juni drehte die Stadt Wil den öffentlichen Brunnen das Wasser ab.
«Besonders sensible Gewässerabschnitte» im Kanton dürfen zudem nicht mehr betreten werden. Und zwar weder von Menschen noch von Tieren, wie der Kanton St. Gallen als Reaktion auf die Trockenheit weiter mitteilte. Dadurch sollen etwa Fische geschützt werden, denen die Trockenheit und die hohen Wassertemperaturen zu schaffen machen. Gewässerabschnitte mit einem Betretungsverbot sind gemäss dem Kanton signalisiert.
Eine nachhaltige Entspannung hinsichtlich der Trockenheit sei in den nächsten Tagen nicht zu erwarten. Dafür bräuchte es flächendeckende und langanhaltende Niederschläge über mehrere Tage. «Diese sind gemäss den aktuellen Prognosen von MeteoSchweiz nicht vorausgesagt», heisst es im Communiqué weiter.
Mit der anhaltenden Trockenheit erhöht sich auch die Waldbrandgefahr weiter. Das Feuerverbot im Wald und bis 200 Meter von Waldrändern entfernt bleibt bestehen. Es gilt auch für private Feuerstellen, wenn sie im Wald oder in Waldesnähe liegen. Ebenfalls untersagt ist das Steigenlassen von Himmelslaternen.
Bei der letzten ähnlichen Trockenperiode im Jahr 2018 gab es im Kanton St. Gallen ebenfalls bereits Wasserentnahme- und Feuerverbote. Weiter transportierte die Armee mit zwölf Helikopterflügen Wasser auf Alpen in Schänis und Amden.
Die Notfallkonzepte für Fische hätten nur bedingt funktioniert, hiess es 2019 in einer Bilanz der St. Galler Regierung nach einem Vorstoss aus dem Parlament. Die Trockenheit war so gross, dass rettende Umsiedlungen nur bei einigen der als kritisch eingestuften Bächen möglich waren.






