Gemeinde plant Verkauf des Grundstücks Nr. 2307 in Büelen
Das Grundstück umfasst rund 5000 Quadratmeter Bauland und liegt in der Wohn-Gewerbezone 2. Den Projektwettbewerb organisiert ein Architekturbüro aus St.Gallen.

Die Politische Gemeinde Oberbüren ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 2307 im Gebiet Büelen in Niederwil. Das Grundstück umfasst rund 5000 Quadratmeter Bauland und liegt in der Wohn-Gewerbezone 2.
Wie die Gemeinde Oberbüren schreibt, plante der Gemeinderat bereits im Jahr 2017, die fünfte und letzte Etappe dieses Baulandgebiets zu verkaufen. Dazu wurde ein Investorenwettbewerb durchgeführt, bei dem Projektideen eingereicht werden konnten.
Aufgrund der damaligen Planungssituation sowie eines erwarteten Mangels an Schulraum wurde das Vorhaben jedoch vorläufig zurückgestellt.
Inzwischen ist die Nachfrage nach Wohneigentum weiterhin hoch. Gleichzeitig verfolgt die Gemeinde das Ziel, das Gebiet Büelen geordnet weiterzuentwickeln. Deshalb soll der Verkauf des Grundstücks nun wieder aufgenommen werden.
Raumplanungsbüro aus St.Gallen mit Projektwettbewerb beauftragt
Geplant ist ein Gesamtüberbauungsprojekt, das im Rahmen eines Projektwettbewerbs evaluiert werden soll. Ziel ist eine hochwertige Wohnüberbauung aus Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen.
Besonderes Gewicht wird auf eine gute architektonische Qualität, eine sorgfältige Einbettung in die bestehende Umgebung sowie attraktive und gemeinschaftsfördernde Aussenräume gelegt.
Zudem soll das Projekt wirtschaftlich tragfähig und in angemessener Zeit realisierbar sein. Mit der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs wurde das Raumplanungsbüro Raum.manufaktur.ag aus St. Gallen beauftragt.
Im Zentrum des Verfahrens steht die architektonische Qualität. Angesprochen werden Architekturbüros, die bereit sind, die Qualitätsziele der Gemeinde umzusetzen. Diese können sich später mit geeigneten Investoren zusammenschliessen.
Per 31. Dezember 2025: Wert von 2,77 Millionen Franken
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, das Grundstück zum Marktwert zu verkaufen. Zu diesem Zweck wird eine unabhängige Schätzung durchgeführt.
Der festgelegte Landpreis gilt für alle Teilnehmenden und ist nicht Bestandteil der Bewertung im Wettbewerb. So wird sichergestellt, dass die Qualität des Projekts und nicht der Preis im Vordergrund steht. Alternativ kann auch eine Abgabe im Baurecht geprüft werden, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt und wirtschaftlich vergleichbare Bedingungen erreicht werden.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben müssen Verkäufe oder die Vergabe von Baurechten, die den Betrag von einer Million Franken übersteigen, durch die Bürgerversammlung genehmigt werden.
Das Grundstück Nr. 2307 ist per 31. Dezember 2025 mit einem Wert von 2,77 Millionen Franken bilanziert. Der geplante Verkauf unterliegt daher der Zustimmung der Bürgerschaft.










