

Flawil: Urnenabstimmung statt Bürgerversammlung

Gemäss heutigem Stand könnte eine Bürgerversammlung unter der Einhaltung eines umfassenden Schutzkonzepts stattfinden. Wie sich die Coronavirus-Lage in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt, ist jedoch ungewiss. Absehbar ist, dass die Empfehlung des Bundesrats, Menschenansammlungen zu vermeiden, und das Gebot, schon bei leichten Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben, weiterhin Bestand haben. Mit der «Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie» ermöglicht die Regierung des Kantons St.Gallen den Gemeinden, auf eine Bürgerversammlung zu verzichten und über deren Geschäfte an der Urne abstimmen zu lassen.
Keine Sachgeschäfte
Der Flawiler Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Bürgerversammlung vom 27. April 2021 nicht durchzuführen. Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf Mai oder Juni 2021 macht nach Ansicht des Rats keinen Sinn, da es einerseits durchaus möglich ist, dass sich die Corona-Situation noch nicht wesentlich verbessert hat. Andererseits werden den Flawiler Stimmberechtigten keine Sachgeschäfte unterbreitet.
Darum hat der Gemeinderat beschlossen, anstelle der Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen. Die Bürgerschaft befindet nun am 13. Juni 2021 an der Urne über die Jahresrechnung 2020. An jenem Abstimmungssonntag sind auch eidgenössische und kantonale Vorlagen vorgesehen.
Geschäftsbericht 2020 als Grundlage
Die Grundlage für die Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 bilden der Geschäftsbericht 2020 und die auf der Website veröffentlichten ergänzenden Unterlagen zur Jahresrechnung 2020. Der Geschäftsbericht 2020, welcher über die Tätigkeiten der Gemeindeverwaltung und der Schule im vergangenen Jahr informiert und die finanzielle Situation zeigt, wird Anfang April 2021 an alle Flawiler Haushalte verteilt. Zusätzlich erhalten die Flawiler Stimmberechtigten vor der Urnenabstimmung nebst dem Stimmausweis und dem Stimmzettel eine Kurz-Information über die Jahresrechnung 2020 mit dem Verweis auf den Geschäftsbericht und die detaillierten, im Internet publizierten Unterlagen.