Flawil

Neuer Gebäudestandard setzt Massstäbe für Nachhaltigkeit

Gemeinde Flawil
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Flawil erklärt den Gebäudestandard 2019.1 als wegweisend. Er fördert Energieeffizienz, gesundes Raumklima, Bauökologie und Klimaschutz bei künftigen Projekten.

Gemeindehaus in Flawil.
Gemeindehaus in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Flawil berichtet, hat der Gemeinderat den Gebäudestandard 2019.1 als wegweisend für die Gebäude der öffentlichen Verwaltung erklärt. Dieser Standard setzt neue Massstäbe in den Bereichen Energie sowie gesundes Innenraumklima, Bauökologie und Suffizienz.

Der Gebäudestandard 2019.1 will einen Beitrag leisten zur verstärkten Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energie sowie gesundes Innenraumklima, Bauökologie und Suffizienz (Reduktion des Bedarfs an nicht erneuerbaren Ressourcen).

Die Vorgaben sind auf Standards und Labels, zum Beispiel Minergie® A, Minergie® eco oder Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS abgestimmt. Diese Labels wiederum sind im Bauwesen bereits akzeptiert und verbreitet.

Auswirkungen auf künftige Projekte

Mit der Erklärung des Gebäudestandard 2019.1 als wegweisend könnte dieser als Vorgabe bei Landverkauf oder -abgabe im Baurecht definiert werden. Die Gebäude sind entsprechend dem gewählten System zu zertifizieren.

Mit einer angemessenen Begründung (z.B. Bauten unter Denkmalschutz) kann vom neuen Gebäudestandard abgewichen werden. Auch die Gemeinde hält sich diese Möglichkeit offen und setzt mit dem Gebäudestandard Leitlinien, zu welchen sich die Gemeinde verpflichtet.

Sie kann den Gebäudestandard zudem als verbindlich erklären oder – bei unverhältnismässigen Massstäben des Gebäudestandards – davon punktuell abweichen. Die Anwendung des Gebäudestandard 2019.1 hat Konsequenzen für zukünftige Projekte der Gemeinde.

Vorbildrolle des Gemeinderats

Zwar werden die Investitionskosten für kommunale Bauten höher, jedoch liegen die Betriebskosten tiefer. Die Anwendung des Gebäudestandard 2019.1 ist ein wichtiger Beitrag an den Klimaschutz und entspricht den Zielen und Vorgaben des Energiekonzepts 2050 und der Vision 2030, welchen sich der Gemeinderat verpflichtet hat.

Auch private Investoren werden im Rahmen von Sondernutzungsplänen bereits verpflichtet, den SNBS-Standard Gold einzuhalten. Mit der Erklärung des neuen Gebäudestandard 2019.1 als wegweisend nimmt der Gemeinderat seine Vorbildrolle als Bauherr in der Gemeinde wahr.

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