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Erneute Strafanzeige gegen Gemeinde Flawil abgewiesen

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Wie die Gemeinde Flawil mitteilt, wurde im Zusammenhang mit einem Baubewilligungsverfahren im Mai 2024 erneut eine Strafanzeige abgewiesen.

Die Bahnhofstrasse in Flawil.
Die Bahnhofstrasse in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof

Für Strafanzeigen gegen Behördenmitglieder und öffentlich-rechtliche Angestellte sieht das st.gallische Recht ein speziell geregeltes Verfahren vor.

Sofern die erhobenen Vorwürfe die Amtsführung betreffen, entscheidet im Unterschied zum ordentlichen Verfahren nicht die Staatsanwaltschaft über die Eröffnung des Strafverfahrens, sondern erst muss die Anklagekammer des Kantons St.Gallen eine Ermächtigung für ein Strafverfahren erteilen.

Im Mai 2023 war im Zusammenhang mit einem in den Medien kommunizierten Baubewilligungsverfahren eine Strafanzeige gegen die Mitglieder der Bau- und Infrastrukturkommission eingereicht worden.

Diese wurde aufgrund mangels an rechtsgenüglichen Anhaltspunkten im Ermächtigungsverfahren abgewiesen.

Fehlende rechtsgenügliche Anhaltspunkte

Im Februar 2024 wurde erneut und im Rahmen desselben Baubewilligungsverfahrens eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung und Verleumdung gegen einen Mitarbeitenden des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur eingereicht.

Im Mai 2024 stellte die Anklagekammer des Kantons St.Gallen fest, dass es an rechtsgenüglichen Anhaltspunkten für strafrechtlich allenfalls relevante Handlungen fehlt und hat die Ermächtigung für ein Strafverfahren verweigert.

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