In Schüpfheim ist gegen die Baugenehmigung des Gestaltungsplan Chräjgade eine Beschwerde eingegangen, die vom Gericht am 7. September 2022 gutgeheissen wurde.
Blick auf Schüpfheim und das Entlebuch im Entlebuch.
Blick auf Schüpfheim und das Entlebuch im Entlebuch. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Wie die Gemeinde Schüpfheim informiert, wurde anlässlich der Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2018 das Grundstück Nummer 1010 Chräjgade in die Wohnzone W2b überführt.

Seit Ende 2018 besteht ein Kaufrecht zugunsten der Arnet Baumanagement AG.

Diese reichte im Juni 2019 einen Gestaltungsplan mit vier Mehrfamilienhäusern und einer unterirdischen Autoeinstellhalle ein.

Aufgrund der öffentlichen Auflage machten einige Eigentümer benachbarter Grundstücke Einsprache.

Das Bauamt genehmigte den Gestaltungsplan mit Bedingungen

Im Juni 2021 genehmigte das Regionale Bauamt Schüpfheim unter Einspracheerledigung beziehungsweise -abweisung den Gestaltungsplan mit Bedingungen und Auflagen:

Namentlich wurde eine Norm-Abweichung von zehn Prozent bei der Gesamthöhe und bei der Überbauungsziffer unter dem Vorbehalt gewährt, dass der Nachweis über besondere Massnahmen zum sparsamen Umgang mit der Energie und zur Verwendung von erneuerbaren Energieträgern bei der Einreichung des Baugesuchs erbracht werde.

Gegen den Entscheid des Regionalen Bauamtes wurde eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.

Verwaltungsbeschwerde hebt Entscheid des Bauamtes auf

Mit Urteil vom 7. September 2022 hat das Kantonsgericht die Beschwerde schliesslich gutgeheissen und den Entscheid des Regionalen Bauamts aufgehoben.

Dieses hat neu über die Genehmigung des Gestaltungsplans Chräjgade zu entscheiden, sobald der Bauherr die erforderlichen Projektanpassungen (Nachweis Qualitätsmerkmal Energie und gemeinschaftlich nutzbare Aussenräume) vornimmt.

Das Argument der Einsprechenden, dass der Einfamilienhaus-Charakter des Quartiers gestört werde, wird allerdings vom Kantonsgericht damit entkräftet, dass sich das Bauvorhaben «gut in die Umgebung eingliedert» und «der Bau von Mehrfamilienhäusern hier nicht den Zonencharakter in unzulässiger Weise tangiert».

Insgesamt attestiert das Kantonsgericht der Beschwerdegegnerin Arnet Bau Management AG «eine bau- und siedlungsgerecht gelungene Planung, die auch architektonisch eine hohe Qualität aufweist und dem Grundsatz haushälterischen Umgangs mit dem Boden Rechnung trägt».

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EnergieSchüpfheimGericht