Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen mitteilt, wird im Abschnitt der Zürichstrasse Höhe Nummer 17 bis Zürichstrasse Höhe Nummer 35 Tempo 30 eingeführt.
Ortsschild von Wangen-Brüttisellen.
Ortsschild von Wangen-Brüttisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Kantonspolizei hat im Auftrag des Tiefbauamtes des Kantons Zürich und im Einvernehmen mit der Gemeinde Wangen-Brüttisellen eine Verkehrsanordnung verfügt.

Am 9. März 2024 wird im Abschnitt der Zürichstrasse Höhe Nummer 17 bis Zürichstrasse Höhe Nummer 35 die Tempo-30-Strecke eingeführt.

Gegen dieser Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftliche Beschwerde eingereicht werden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

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