Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern
Die Stadt Dübendorf bittet alle Grundstückbesitzer zu überprüfen, ob die Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sonst steht ein Rückschnitt an.

Bepflanzungen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, müssen Grundstückbesitzer bis zum 25. September 2020 zurückzuschneiden. Andernfalls müsste die Stadt den Rückschnitt unter Kostenfolge für die Grundstückbesitzer/-innen ausführen.
Bei Einmündungen, Kurven sowie Ein-/Ausfahrten dürfen Pflanzen eine Höhe von maximal 80 cm aufweisen. Dies, damit die vorgeschriebenen Sichtweiten eingehalten werden können. Grundstückbesitzer müssen ebenfalls darauf achten, dass Hausnummern und Signalisationen immer gut sichtbar sind.
Auch Strassenbeleuchtung und Hydranten dürfen nicht durch Pflanzenwuchs verdeckt werden. Den öffentlichen Strassen hinsichtlich Rückschnitt von Hecken und Sträuchern gleichgestellt sind private Strassen und Gehwege.