Bundesgericht

Dübendorf zieht wegen Zoo-Seilbahn vor Bundesgericht

Die Stadt Dübendorf zieht ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zur geplanten Zoo-Seilbahn ans Bundesgericht weiter.

Zoo-Seilbahn Zürich Dübendorf
Die Gemeinde Dübendorf und 155 weitere Gegner wollen keine Zoo-Seilbahn. - Zoo Seilbahn

Die Stadt Dübendorf legt das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bezüglich der geplanten Zoo-Seilbahn beim Bundesgericht vor.

Aus Sicht des Stadtrats seien im Urteil die Interessen des Natur- und Umweltschutzes zu wenig berücksichtigt worden. Gleichzeitig sucht die Stadt den Dialog mit der Zoo Seilbahn AG.

Trotz seiner Beschwerde an das Bundesgericht ist der Stadtrat weiterhin offen für Gespräche mit der Zoo Seilbahn AG, wie er am Donnerstag mitteilte.

Stadtrat und Zoo Seilbahn AG suchen nach Lösungen

Er möchte nach möglichen Lösungen suchen, die einen ortsverträglichen Betrieb der Zoo-Seilbahn ermöglichen, sollte das Bundesgericht wider Erwarten nicht auf die Beschwerde eintreten, wie es weiter heisst.

Gleichzeitig sollen aber auch alternative Transportmöglichkeiten vertieft geprüft werden, die einer möglichst guten ÖV-Anbindung des Zoos dienen.

Die rund 2,2 Kilometer lange Seilbahn vom Bahnhof Stettbach zum Zoo Zürich soll bis zu 1600 Personen pro Stunde befördern können.

Verschiedene Anwohnende und auch die Stadt Dübendorf hatten im Jahr 2019 gegen den dafür vorgesehenen Gestaltungsplan rekurriert.

Aus Sicht des Stadtrats gibt es Mängel beim Verkehrskonzept und beim Natur- und Umweltschutz.

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