Wie die Stadt Dübendorf berichtet, soll in der teilrevidierten Verordnung unter anderem der Ferienanspruch aller Mitarbeitenden um eine Woche erhöht werden.
Die Stadtverwaltung in Dübendorf.
Die Stadtverwaltung in Dübendorf. - Nau.ch / Manuel Walser
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Die Anstellungs- und Besoldungsverordnung (ABVO) der Stadt Dübendorf wurde letztmals 2010 angepasst und ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

In der Zwischenzeit wurden einige gesetzliche Grundlagen auf kantonaler und kommunaler Ebene angepasst, welche einen direkten Einfluss auf die ABVO haben.

Deshalb ist eine Revision der Anstellungs- und Besoldungsverordnung dringend angezeigt.

Der Stadtrat hat für die Erarbeitung eines Entwurfes eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Revisionsentwurf für die Vernehmlassung

Diese hat sich in den vergangenen Monaten eingehend mit der ABVO, dem kantonalen Personalgesetz und ihren Ausführungsbestimmungen, den Personalverordnungen anderer Gemeinden sowie mit Trends und Veränderungen in der Arbeitswelt auseinandergesetzt und sich mit dem Stadtrat beraten.

An der Stadtratssitzung vom 11. Januar 2024 wurde ein Revisionsentwurf für die Vernehmlassung abgenommen.

Anlehnung an kantonales Personalgesetz

Im Gemeindegesetz ist geregelt, dass für die Gemeinden, sofern sie keine eigenen Regelungen erlassen, sinngemäss das kantonale Personalrecht gilt.

Bereits heute lauten viele Bestimmungen der ABVO ähnlich oder gleich wie die entsprechenden Bestimmungen des kantonalen Personalgesetzes.

Im Entwurf der teilrevidierten ABVO werden deshalb neu nur noch diejenigen Themen explizit aufgeführt, welche für Dübendorf separat geregelt werden sollen und entsprechende Abweichungen zu den kantonalen Bestimmungen aufweisen.

Die ABVO wird dadurch deutlich schlanker, und zukünftige Änderungen des Personalgesetztes können direkt auf die Stadt Dübendorf angewendet werden.

Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

Neben der Angleichung an das kantonale Personalgesetz lag der Fokus darauf, die Arbeitgeberattraktivität weiter zu erhöhen.

In Zeiten von Fachkräftemangel und steigender Arbeitsbelastung ist es entscheidend, für das bestehende und zukünftige Personal attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Im Revisionsentwurf wird deshalb vorgeschlagen, den Ferienanspruch um eine Woche von heute fünf auf sechs (bis zum 59. Altersjahr) respektive von heute sechs auf sieben Wochen (ab dem 60. Altersjahr) zu erhöhen.

Der Stadtrat ist der Meinung, dass mit einer Erhöhung des Ferienanspruches die Attraktivität der Stadt Dübendorf als Arbeitgeber unmittelbar gesteigert werden kann.

Vernehmlassungsverfahren gestartet

Zudem ist er überzeugt, dass dies die langfristige Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden und die Arbeitsmarktfähigkeit erhöht.

Das Vernehmlassungsverfahren startet im Januar 2024, mit dem Ziel, die revidierte ABVO per 1. Januar 2025 in Kraft treten zu lassen.

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