Wie die Gemeinde Wangen schreibt, müssen Einbürgerungswillige, die den Staatskundetest absolvieren müssen, nun ein Gespräch mit dem Gemeinderat führen.
Ortsschild brüttisellen
Ortsschild von Wangen-Brüttisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Seit dem 1. Juli 2023 ist das neue Kantonale Bürgerrechtsgesetz mit dazugehöriger Verordnung in Kraft.

Das neue Gesetz hat für die Einreichung von Einbürgerungsgesuchen zu Vereinfachungen geführt.

Da jedoch auch einige Änderungen das Verfahren in der Gemeinde betreffen, hat sich der Gemeinderat nun auf ein neues Vorgehen festgelegt.

Änderungen in der Publikationspraxis

Der Gemeinderat wird zukünftig mit denjenigen Einbürgerungswilligen ein Gespräch führen, welche den Staatskundetest absolvieren müssen.

Ebenfalls neu ist, dass seit dem 1. Juli 2023 keine Einbürgerungen mehr im Kurier publiziert werden dürfen.

Erste Gesuche nach dem neuen Recht werden in Kürze bei der Gemeinde zur Bearbeitung eintreffen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzWangen-Brüttisellen