Felsberg

Projektkredit «Entwicklung Schulraum und Turnhalle» genehmigt

Gemeinde Felsberg
Gemeinde Felsberg

Thusis,

Die Gemeindeversammlung von Felsberg hat einen Kredit von 2,3 Millionen Franken für das Projekt Entwicklung Schulraum und Turnhalle genehmigt.

Die Schulanlage Felsberg.
Die Schulanlage Felsberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

An der Gemeindeversammlung vom 1. Oktober 2025 konnte Gemeindepräsident Peter Camastral 197 Stimmbürger begrüssen, wie die Gemeinde Felsberg mitteilt.

Zuerst wurde die Totalrevision der Gemeindeverfassung vorberaten. An der Versammlung wurde ein Änderungsantrag gestellt, man solle auf die Einführung einer Geschäftsleitung verzichten. Die Versammlung hat diesen Antrag mit 108 zu 37 deutlich angenommen.

Ein weiterer Antrag lautete, das Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Ausländer einzuführen. Dieser Antrag wurde mit 29 zu 114 Stimmen deutlich abgelehnt.

Die angepasste Totalrevision der Gemeindeverfassung wurde von der Gemeindeversammlung mit 169 zu 0 Stimmen angenommen und zur Beschlussfassung an die Urnengemeinde vom 30. November 2025 überwiesen.

100 Ja- zu 57 Nein-Stimmen bewilligen Kredit für Schulraum und Turnhalle

Die Gemeindeversammlung unterstützt die Einführung eines Öffentlichkeitsgesetzes für die Gemeinde Felsberg mit 165 zu 0 Stimmen. Das Gesetz geht auch zur Beschlussfassung an die Urnengemeinde vom 30. November 2025.

Die Gemeinde Felsberg hat für das Projekt «Entwicklung Schulraum und Turnhalle» eine umfangreiche Machbarkeitsstudie ausgearbeitet und diese an einer Informationsveranstaltung im April 2025 vorgestellt. Man geht von einem Investitionsbedarf von rund 30 Millionen Franken aus.

Mit dem vorgeschlagenen Kredit von 2,3 Millionen Franken soll zuerst ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden, und dann soll das obsiegende Projekt zu einem Vorprojekt+ mit einer Kostengenauigkeit plus/minus 15 Prozent entwickelt werden.

Dieses Traktandum wurde ausführlich diskutiert, es gab sehr viele Wortmeldungen. Der Kredit von 2,3 Millionen Franken wurde schlussendlich mit 100 Ja- zu 57 Nein-Stimmen genehmigt.

Teilrevision des Steuergesetzes geht zum Beschluss an die Urnengemeinde

Der Gemeindevorstand hat der Gemeindeversammlung eine Teilrevision des Steuergesetzes unterbreitet. Der Steuersatz für die Liegenschaftssteuern soll auf 1,5 Promille (bisher 1 Promille) und derjenige für die Handänderungssteuern auf 2 Prozent (bisher 1,5 Prozent) erhöht werden.

Damit würden die jährlichen Einnahmen der Gemeinde um rund 360‘000 Franken steigen. Die Gemeindeversammlung lehnt die Teilrevision des Steuergesetzes mit 66 Ja- zu 110 Nein-Stimmen jedoch deutlich ab.

Die Vorlage geht nun zum Beschluss an die Urnengemeinde vom 30. November 2025.

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