Lantsch-Lenz nimmt Anträge für Ergänzungsleistungen entgegen

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Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz berichtet, steht das Recht auf EL unter anderem denen zu, die einen eigenen Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente haben.

Gemeinde Lantsch-Lenz. - arosalenzerheide.swiss

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters-und Behindertenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) helfen dort, wo die Renten mit dem sonstigen Einkommen und Vermögen der versicherten Person die minimalen Lebenskosten nicht decken.

Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Fürsorgeleistungen oder Sozialhilfe. Die EL gehören zum sozialen Fundament des Staates.

Das Recht auf EL steht den im Kanton Graubünden wohnhaften Schweizer Bürgern zu, die einen eigenen Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente haben, eine Hilfslosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld beziehen.

EL können auch im Kanton wohnhafte Ausländer beziehen; genauere Details dazu erhalten Interessierte bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA).

Anmeldung ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen

Personen, welche keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil sie keine oder zu wenig lange AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf EL geltend machen.

Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitungen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden zu finden (Online-Schalter).

Aktuelle Anmeldeformulare und Merkblätter erhalten die Einwohner zudem bei der Gemeindeverwaltung, wo auch die Anmeldung einzureichen ist.

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