Die Kehrichtsammelstelle Pro Graund in Rothenbrunnen wird zur Vermeidung von unsachgemässer Entsorgung von Abfällen und Vandalismus videoüberwacht.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Rothenbrunnen.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Rothenbrunnen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Rothenbrunnen informiert, erwägt der Gemeindevorstand Rothenbrunnen folgende Allgemeinverfügung betreffend Bildüberwachung mit Personenidentifikation bei der Kehrichtsammelstelle Pro Graund in Rothenbrunnen zu erlassen: Die Kehrichtsammelstelle Pro Graund in Rothenbrunnen wird zur Vermeidung von unsachgemässer Entsorgung von Abfällen und zur Vermeidung von Vandalenakten mit Videokameras überwacht, die eine Personen- bzw. Fahrzeugidentifikation erlauben.

Überwacht wird die gesamte Kehrichtsammelstelle auf der Parzelle Nr. 236 in Rothenbrunnen. Die Bildüberwachung mit Personenidentifikation erfolgt das ganze Jahr ganztägig (24 Stunden, 365 Tage).

Beim Zutrittsort zum überwachten Areal von der Strasse Pro Graund wird ausserhalb des überwachten Areals gut sichtbar mit Piktogrammen auf die Videoüberwachung und die zuständige Stelle hingewiesen. Als zuständige Stelle für die Bildüberwachung wird der Gemeindevorstand und der Werkbetrieb Rothenbrunnen bezeichnet.

Die Datensicherheit wird gewährleistet

Die Videoaufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn eine unsachgemässe Entsorgung oder ein Vandalenakt festgestellt wurde. Zugriffsberechtigt sind die Vorstandsmitglieder sowie der Mitarbeiter des Werkbetriebes.

Die Datensicherheit wird durch folgende Massnahmen gewährleistet: Die Daten sind nur lokal einsehbar. Die Bildaufzeichnung ist durch Passwort vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt.

Die Löschung der Bildaufzeichnungen erfolgt nach sieben Tagen automatisch, soweit eine Aufnahme nicht für ein Strafverfahren (inkl. Verwaltungsstrafverfahren) benötigt wird. Die eingesetzte Videotechnologie protokolliert die Überwachungszeiten und den Zugriff auf Aufzeichnungen.

Elektronische Speicherung bei Einsichtnahme

Beim Zugriff auf die Aufzeichnungen sind der Grund der Einsichtnahme, die Einsicht nehmende Person und das eingesehene Bildmaterial anzugeben. Die Protokolldaten werden elektronisch mindestens fünf Jahre lang gespeichert.

Diese Allgemeinverfügung gilt höchstens für fünf Jahre. Von der Allgemeinverfügung betroffene Personen können innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Gemeindevorstand Rothenbrunnen Einwendungen gegen die Allgemeinverfügung erheben.

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