Geroldswil ZH: Feuerverbot wird teilweise aufgehoben
In Geroldswil ZH hebt der Gemeinderat das allgemeine Feuerverbot per 28. August 2026, 12 Uhr, auf. Im Wald und in Waldesnähe bleibt das Verbot aber bestehen.

Gestützt auf §18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) hat der Gemeinderat mittels Präsidialentscheid vom 20. Juli 2026 ein generelles Feuerwerks- und Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Geroldswil per 21. Juli 2026 erlassen.
Die aktuelle Lage hat sich nach den Niederschlägen der letzten Woche und aufgrund prognostizierter Niederschläge sowie den tieferen Temperaturen in den nächsten Tagen leicht entspannt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Geroldswil das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet per 28. August 2026, 12 Uhr, aufgehoben. Es besteht jedoch weiterhin grosse Waldbrandgefahr, weshalb Vorsicht geboten ist.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt daher weiterhin bestehen. Es gilt auch für die Feuer- und Grillstellen im Wald und in Waldesnähe. Andere Feuer- und Grillplätze werden wieder freigegeben.
Das Betreiben von offenem Feuer und Holzkohlefeuer und -grills ist ab dem 28. August 2026, 12 Uhr, wieder erlaubt. Auch hier muss der Umgang mit Feuer mit der gebotenen Vorsicht erfolgen, da die Vegetation auch in besiedelten Gebieten nach wie vor sehr trocken und die Brandgefahr hoch ist.
Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen
Im Weiteren wird die Bevölkerung angewiesen, keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegzuwerfen. Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht nach wie vor eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen.










