Gemeinde Spreitenbach erinnert an fällige Steuerrechnungen
Die Gemeinde Spreitenbach weist darauf hin, dass die provisorischen Steuern für 2022 bis zum 31. Oktober 2022 von allen Steuerpflichtigen zu zahlen sind.

Die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2022 sind per 31. Oktober 2022 zur Zahlung fällig.
Aus diesem Grund wurde an alle Steuerpflichtigen mit einem offenen Saldo eine Verfallsanzeige verschickt.
Wurde die provisorische Rechnung nicht bezahlt, wird bei der definitiven Rechnung, welche in 2023 nach Erhalt der Steuererklärung verschickt wird, ein Verzugszins berechnet.
Steuerpflichtige können die Rechnung auch anpassen, wenn sich das steuerbare Einkommen seit der letzten definitiven Veranlagung verändert hat.