

Die Tiefgarage in Oetwil an der Limmat werden videoüberwacht

An der Gemeindeversammlung vom 24. November 2020 wurde die neue Polizeiverordnung angenommen, welche dem Gemeinderat gemäss Artikel 14 die Videoüberwachung ermöglicht.
Der Gemeinderat kann die örtlich begrenzte Überwachung des öffentlichen Grundes mit technischen Geräten bewilligen, welche die Personenidentifikation zulassen, wenn der Einsatz solcher Geräte zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geeignet, erforderlich und verhältnismässig ist und wenn die Öffentlichkeit mit Hinweistafeln auf diesen Einsatz aufmerksam gemacht wird.
Der Gemeinderat erstellt für die Umsetzung ein entsprechendes detailliertes Reglement. Das «Reglement Videoüberwachung» ist nach der Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten und nach Genehmigung durch den Gemeinderat seit 1. Mai 2021 in Kraft.
Die Polizeiverordnung wie auch das Reglement findet man auf der Webseite der Gemeinde Oetwil an der Limmat. Wegen vermehrtem Vandalismus sowie Littering bis hin zum Verrichten der Notdurft in der öffentlichen Tiefgarage wird diese seit April 2022 videoüberwacht.