Niederhasli stimmt dem Gestaltungsplan «Im Farn/Bahnhof» zu
Wie die Gemeinde Niederhasli berichtet, waren die Unterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Im Farn/Bahnhof» von Mitte April bis Mitte Juni 2024 öffentlich aufgelegen.
Parallel dazu wurde das Dossier den kantonalen Fachstellen zu einer zweiten Vorprüfung unterbreitet.
Da während der Auflagefrist keine Einwendungen eingegangen sind und auch das kantonale Amt für Raumentwicklung den Gestaltungsplan im Rahmen der Vorprüfungsberichte insgesamt positiv gewürdigt hat, konnte der Gemeinderat die Unterlagen weitgehend unverändert zuhanden der Gemeindeversammlung verabschieden.
Das betroffene Areal gehört der Zentrumszone an
Das betroffene Areal befindet sich im Eigentum der HIAG Immobilien Schweiz AG (HIAG) und den Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB).
In deren Auftrag hat das Raumplanungsbüro Planwerkstadt AG den privaten Gestaltungsplan aufgestellt.
Der Perimeter befindet sich am Schnittpunkt zwischen Naturraum, Dorfkern und Industriegebiet und entspricht der im Zonenplan festgesetzten Zentrumszone (Z) mit Gestaltungsplanpflicht.
Ein neues Quartier soll erstehen
Die Grundstücke mit einer Fläche von rund 37'000 Quadratmeter stellen ein Potenzial für die Umsetzung einer Mischnutzung von Wohnen und Arbeiten mit einer erhöhten baulichen Dichte dar.
Das Gebiet hat eine wichtige Funktion in der weiteren Siedlungsentwicklung der Gemeinde sowie der Region Zürcher Unterland.
Es liegt gut erschlossen direkt am S-Bahnhof Niederhasli, zwischen dem historischen Dorfkern mit seinen alltäglichen öffentlichen und publikumsorientierten Einrichtungen und dem Natur- und Erholungsraum Mettmenhaslisee.
Die HIAG und die SBB möchten gemeinsam und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde sowie im Austausch mit den Menschen vor Ort ein neues Quartier entwickeln, welches beispielhaft und zukunftsweisend sein soll und sich als modernes Stück von Niederhasli in Ergänzung zum bestehenden Zentrum im Dorfkern positioniert.
Wohnraum für rund 700 Personen geplant
Die geplanten Bauten und das Areal sollen neben Versorgungs- und Erholungsmöglichkeiten Wohnraum für rund 700 Personen bieten.
Da die Stimmberechtigten bereits im Jahr 2013 mit der Umzonung in eine Zentrumszone die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese städtebauliche Neunutzung geschaffen haben, konnten Schulraumplanung und andere Planungsinstrumente bereits auf diese Entwicklung und den zu erwartenden Bevölkerungszuwachs ausgerichtet werden.
Dank frühzeitiger Einbindung und enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern konnte der Gemeinderat in den vergangenen Jahren auch bedeutenden Einfluss auf die Ausgestaltung dieses privaten Gestaltungsplans nehmen.
Neben der allgemeinen Aufwertung des Bahnhofareals standen dabei unter anderem auch weitere Optimierungen der Mobilität im Fokus, wie beispielsweise das Realisieren eines Bushofs oder von überdachten Veloabstellplätzen.
Voraussetzungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung schaffen
Der gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz aufbereitete Gestaltungsplan bildet die planungs- und baurechtliche Grundlage für die beabsichtigte Entwicklung.
Für das Gebiet werden zum Beispiel Zahl, Lage, äussere Abmessung, aber auch die Nutzweise und Zweckbestimmung von Gebäuden grundeigentümerverbindlich festgesetzt. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Gebiets zu schaffen.
Neben einem Situationsplan und einem Planungsbericht umfasst das Gestaltungsplandossier konkrete Vorschriften, welche nach erfolgtem Erlass des Planungsinstruments öffentlich-rechtliche Wirkung erlangen.
Der private Gestaltungsplan «Im Farn/Bahnhof» bedarf der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die abschliessende Genehmigung erfolgt durch die zuständige kantonale Direktion.
Am Strassenfest mehr über das Projekt erfahren
Ausführliche Projektdetails werden im Beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 publiziert.
Die privaten Projektverantwortlichen werden am Strassenfest vom kommenden Samstag, 21. September 2024, mit einem Infostand präsent sein und dabei ihre verschiedenen Entwicklungsabsichten aufzeigen.