Gemeinderat revidierte das Gebührenreglement
Der Gemeinderat Niederhasli hat das Gebührenreglement aus dem Jahr 2018 einer Totalrevision unterzogen. Es wurden mehrere Anpassungen vorgenommen.

Wie die Gemeinde Niederhasli, hat der Gemeinderat basierend auf der im Dezember 2017 von der Gemeindeversammlung festgesetzten Gebührenverordnung per 1. Januar 2018 ein damals vollständig erneuertes Gebührenreglement erlassen.
Nach verschiedenen Teilrevisionen haben sich aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen, allgemeiner Preisanpassungen sowie Änderungen bei der Gemeindeorganisation erneut Anpassungen als erforderlich erwiesen. Im Rahmen seines Auftrags hat der Gemeinderat das Reglement einer Totalrevision unterzogen.
Anpassungen im Gebührenreglement beschlossen
Neben diversen redaktionellen oder untergeordneten Anpassungen wurden insbesondere im Bereich der Baubewilligungsgebühren grundlegende Änderungen vorgenommen. Mit den neuen Tarifen soll sichergestellt werden, dass die Verwaltungsaufwendungen gedeckt und die Dienstleistungen möglichst verursachergerecht verrechnet werden können.
In diesem Sinne wurden beim Bereich Bestattungen auch die Gebührentarife für auswärtige Personen, welche in Niederhasli bestattet werden möchten, erhöht. Eine weitere Änderung betrifft die Hundesteuer. Diese beträgt für den ersten Hund neu 160 Franken und für jeden weiteren Hund 200 Franken. Bisher betrug die Gebühr pro Hund 150 Franken.
Der Gemeinderat hat das Gebührenreglement per 1. August 2025 in Kraft gesetzt. Vorbehalten bleibt die Beschwerdefrist im Rahmen der amtlichen Publikation. Diese erfolgt am 3. Juli 2025 unter Bekanntgabe der Beschwerdefrist.