Dielsdorf

Budget 2024 der Politischen Gemeinde Dielsdorf genehmigt

Nau.ch Lokal
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Dielsdorf,

Wie die Gemeinde Dielsdorf mitteilt, wurde an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 unter anderem das Budget 2024 der politischen Gemeinde genehmigt.

Gemeindeverwaltung Dielsdorf mit Informationsschild.
Gemeindeverwaltung Dielsdorf mit Informationsschild. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 hat vier Beschlüsse gefasst.

Das Budget 2024 der Politischen Gemeinde Dielsdorf wurde genehmigt, der Steuerfuss 2024 auf 46 Prozent festgesetzt, die Totalrevisionen der Abfallverordnung und der Gebührenverordnung wurden genehmigt.

Das Protokoll liegt ab 8. Dezember 2023 für 30 Tage im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales & Gesellschaft, 1. Obergeschoss, zur Einsicht auf und kann auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.

Die Berichtigung des Protokolls kann innerhalb dieser Frist mittels Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Dielsdorf verlangt werden.

Rekurs kann erhoben werden

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Dielsdorf wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

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