Niederhasli regelt Mehrwertausgleich neu
Die Gemeinde Niederhasli führt ein Reglement zum Mehrwertausgleichsfonds ein. Es tritt am 1. August 2026 in Kraft und regelt Verwendung und Beiträge.

Wie die Gemeinde Niederhasli mitteilt, hatte die Gemeindeversammlung im Juni 2021 im Rahmen einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) einen neuen Artikel betreffend Mehrwertausgleich in die kommunale Bestimmung aufgenommen.
Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um Mehrwerte, welche bei Auf- und Umzonungen oder bei Gestaltungsplänen entstehen, auszugleichen und städtebauliche Verträge abzuschliessen. Mit der von der Gemeindeversammlung im Dezember 2024 festgesetzten Totalrevision der BZO wurde die Bestimmung im Artikel 45 unverändert übernommen.
Als Grundlage für die Verwendung solcher Mehrwertabgaben haben die Gemeinden ergänzend zu den Festlegungen in der kantonalen Gesetzgebung und der BZO eine kommunale Bestimmung zum Mehrwertausgleichsfonds zu erlassen.
In dieser Bestimmung gilt es Verwendungszweck, Beiträge, Beitragsberechtigte, Gesuchsvoraussetzungen, Gesuchsablauf und die Zuständigkeiten zu regeln.
Grundlagen und Inkraftsetzung
Anlehnend an ein Musterreglement der kantonalen Baudirektion hat der Gemeinderat ein solches Reglement erlassen. Dieses dient dem Vollzug und stellt daher einen Behördenerlass dar.
Die massgebenden Rechtssätze sind in der BZO und im kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz geregelt. Im Raumplanungsgesetz (RPG) sind zudem die kommunalen Planungsmassnahmen aufgeführt, welche aus dem Fonds finanziert werden dürfen.
Der Gemeinderat hat den Zeitpunkt der Inkraftsetzung auf den 1. August 2026 festgelegt. Vorbehalten bleibt der Eintritt der Rechtskraft des amtlich publizierten Beschlusses.






