Liechtenstein übernimmt 155 EU-Rechtsakte ins EWR-Abkommen

Liechtenstein hat 155 EU-Rechtsakte im Finanzsektor in das EWR-Abkommen übernommen. Darunter befinden sich die Eigenkapitalvorschriften für Banken und die Vorschriften für den Handel mit Wertpapieren.

Abmachung (Symbolbild)
Abmachung (Symbolbild) - Unsplash

Mit der Übernahme seien zentrale Regelungen für die liechtensteinischen Finanzintermediäre Teil des EWR-Abkommens, teilte das Ministerium für Präsidiales und Finanzen in Vaduz am Montag mit. Die Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses seien das Ergebnis zielgerichteter Verhandlungen und Ausdruck der erfolgreichen Zusammenarbeit im Rahmen des EWR.

Die Eigenkapitalvorschriften sollen aufgrund strengerer Liquiditätsanforderungen einen soliden Bankensektor gewährleisten. Die neuen Regelungen zum Wertpapierhandel sollen zu einem besser funktionierenden Wertpapiermarkt sowie einem reduzierten Risiko durch höhere Transparenz und Anlegerschutz beitragen.

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