Gericht bestätigt LLB-Haftung

Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) muss in Grossbritannien für das Fehlverhalten eines ehemaligen Mitarbeitenden im Betrag von zehn Millionen Euro mithaften.

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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Der High Court of Justice in London hatte 2017 entschieden, dass die Nachfolgegesellschaft der LLB (Schweiz), die LLB Verwaltung (Schweiz), für die 2011 verursachten Schäden einstehen muss. Der frühere Angestellte hatte Gelder von Investoren veruntreut.

Die ehemalige Bank hafte nicht aufgrund eines Fehlverhaltens ihrerseits, betonte die LLB am Donnerstag in einer Mitteilung. Die bislang geleisteten Zahlungen seien 2017 über den Sachaufwand verbucht worden.

Die zusätzlichen Kosten für das Verfahren betragen nun laut den Angaben der Bank voraussichtlich 4,3 Millionen Franken. Die LLB Verwaltung (Schweiz) werde ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen, hiess es.

Die liechtensteinische Bankengruppe hatte die LLB (Schweiz) per Ende 2013 geschlossen. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG fungiert als Abwicklungsgesellschaft der ehemaligen Schweiz-Tochter.

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