Gericht

Klosters verliert vor Gericht Seilziehen um Tempo-30-Zone

Klosters muss eine fast drei Kilometer lange Tempo-30-Zone auf der Dorfhauptstrasse hinnehmen. Die Tempo-30-Zone wurde von der Kantonsregierung verfügt.

Grundbuchamt Klosters-Serneus.
Grundbuchamt Klosters-Serneus. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Klosters muss eine fast drei Kilometer lange Tempo-30-Zone auf der Dorfhauptstrasse hinnehmen. Das Bündner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde gegen die ihrer Ansicht nach unverhältnismässig lange Zone abgewiesen.

Wie dem am Mittwoch, 15. März 2023, verbreiteten Urteil zu entnehmen ist, wurde die Tempo-30-Zone von der Kantonsregierung verfügt.

Die Temporeduktion soll den Strassenlärm an der bewohnten Klosterserstrasse reduzieren, da dieser die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet.

Gemeinde: Temporeduktion wegen Streckenlänge unverhältnismässig

Die geplante Tempo-30-Zone zieht sich beinahe von Dorfrand zu Dorfrand, durch Klosters Dorf und Klosters Platz.

Die Gemeinde argumentierte vor Gericht, die Temporeduktion sei wegen der Länge der Strecke nicht verhältnismässig. Ihr sei keine andere Kantonsstrasse bekannt, wo auf einer solchen Distanz durchgehend Tempo 30 vorgeschrieben sei.

Die Gemeinde erachtet die Temporeduktion zwar innerhalb der beiden Dorfzentren Platz und Dorf als sinnvoll, nicht aber auf dem 1,2 Kilometer langen Stück dazwischen.

Die Nachteile der geringfügigen Lärmreduktion seien nicht verhältnismässig, argumentierte sie vor Gericht.

Gericht: Strassen müssen gesetzkonform sein

Strassen, die gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, müssten saniert werden, hielt das Gericht im Urteil kategorisch fest.

Eine Verkehrsbeschränkung wie in Klosters sei immer mit komplexen Interessenabwägungen verbunden. Deshalb besitze die zuständige Behörde einen erheblichen Ermessensspielraum.

Regierung: Temporeduktion ist als Massnahme alternativlos

Laut der Regierung gibt es keine Alternativen zur Temporeduktion.

Andere Massnahmen wie Lärmschutzwände, verkehrsreduzierende Massnahmen oder ein neuer Belag seien in Klosters nicht praktikabel oder kaum wirksam.

Die von der Tempo-30-Zone verursachten längeren Fahrzeiten um weniger als eine Minute seien zumutbar, befand das Gericht.

Sie stellten entgegen der Argumentation der Gemeinde weder für den öffentlichen Verkehr noch für die Feuerwehr ein echtes Problem dar.

Gemeindevorstand empfiehlt Gemeindeparlament, das Urteil zu akzeptieren

Die Richter attestierten der Regierung, sowohl die Verhältnismässigkeit der kilometerlangen Tempo-30-Zone als auch Alternativen sorgfältig geprüft zu haben.

Deren Entscheid entspreche den rechtlichen Vorgaben. Die Richter wiesen die Beschwerde der Gemeinde Klosters deshalb vollumfänglich ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Klosterser Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeindeparlament laut einer Mitteilung, das Urteil zu akzeptieren und es nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen. Die Erfolgschancen seien zu gering.

Kommentare

Weiterlesen

a
30 Interaktionen
Umfrage
a
24 Interaktionen
Wählerwanderung

MEHR GERICHT

Wadephul
5 Interaktionen
Gericht
übergriff
15 Interaktionen
Sex mit Lehrtochter

MEHR AUS GRAUBüNDEN

Maienfeld Auffahrunfall
4 Interaktionen
Maienfeld GR
Davos Laret GR
Davos Laret GR
Adam Quadroni
9 Interaktionen
Graubünden