Wie die Gemeinde Klosters informiert, sollen wegen der hohen Reserven in den Spezialfinanzierungen weitere Gebührensenkungen bei Wasser und Abwasser erfolgen.
Dorfeingang Klosters-Serneus.
Dorfeingang Klosters-Serneus. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Nachdem die jährlichen Abwassergebühren bereits per 1. Januar 2022 und gemeinsam mit den laufenden Wassergebühren erneut per 1. Januar 2023 gesenkt wurden, sollen nun nochmals Gebührensenkungen im Bereich Wasser und Abwasser erfolgen.

Die bis dato erfolgten Reduktionen erzielten nicht die gewünschte Wirkung, die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser stiegen trotz den erwähnten Gebührenreduktionen weiter an.

Aufgrund dessen arbeitete der Gemeindevorstand im Auftrag des Gemeinderats Grundlagen für weitere Senkungen im Bereich laufende Wasser- und Abwassergebühren aus.

Wegen der hohen Reserven in den Spezialfinanzierungen sollen die Gebühren dahingehend ausgestaltet werden, dass sie nicht nur die Jahresrechnungen der Spezialfinanzierungen ausgeglichen gestalten, sondern in den kommenden Jahren auch die umfangreichen Spezialfinanzierungsfonds Wasser und Abwasser in bedeutendem Rahmen abbauen sollen.

Reduktion der jährlichen Grundgebühr

Um die Wassergebühren, die inzwischen ihren gesetzlichen unteren Plafonds erreicht haben, weiter reduzieren zu können, bedarf es einer Teilrevision des Gesetzes über die Wasserversorgung der Gemeinde Klosters.

Dies erlaubt die Reduktion der jährlichen Grundgebühr von 0,2 auf 0,1 Promille des Gebäudeversicherungswerts (Neuwert) und der Verbrauchsgebühr von 0,50 Franken auf 0,20 Franken pro Kubikmeter.

Die Senkung der beiden jährlich wiederkehrenden Gebühren führen zu jährlichen Mindereinnahmen von voraussichtlich 335'000 Franken (Grundgebühren) beziehungsweise 142'800 Franken (Verbrauchsgebühren) und somit zu einem Abfluss aus der Spezialfinanzierung Wasser von rund 480'000 Franken im Jahr.

Senkung der Verbrauchsgebühr Abwasser

Bei den jährlich wiederkehrenden Abwassergebühren wird die Verbrauchsgebühr von 0,5 auf 0,3 Promille des Gebäudeversicherungswerts (Neuwert) gesenkt.

Die Verbrauchsgebühr Abwasser, die bisher mit der Wassertaxe (Verbrauchsgebühr Wasser) zu 100 Prozent gekoppelt war, liegt ab 1. Januar 2024 ebenfalls neu bei 0,20 Franken je Kubikmeter.

Nebst der vom Vorstand beantragten Revision des Wassergesetzes hat der Gemeinderat zusätzlich eine Revision des kommunalen Abwassergesetzes beschlossen, in deren Rahmen die vorerwähnte Koppelung zwischen Wasser- und Abwassertaxe aufgehoben werden soll.

Im Gesetz über die Abwasseranlagen der Gemeinde Klosters soll der Rahmen der Verbrauchsgebühren deshalb neu bei 0,20 Franken bis drei Franken je Kubikmeter festgelegt werden.

Teilrevisionen von Wasser- und Abwassergesetz

Im Abwasserbereich zeitigen die Gebührenanpassungen jährliche Einnahmenverluste beziehungsweise Abflüsse im Spezialfinanzierungsfonds Abwasser von total 906'000 Franken (728'000 Franken bei Grundgebühren, 178'200 Franken bei den Verbrauchsgebühren).

Die von Gemeinderat Hans Ueli Wehrli eingebrachten Änderungsanträge im Zusammenhang mit der Entkoppelung wurden ebenso einstimmig beschlossen wie die vom Gemeindevorstand beantragten Gebührensenkungen.

Mit dem gleichen Resultat wurden auch die in der Kompetenz des Gemeinderats liegenden Anpassungen der Wasser- und Abwasserreglemente beschlossen und die Teilrevisionen von Wasser- und Abwassergesetz zu Händen der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 verabschiedet.

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