Wie die Gemeinde Davos mitteilt, sind für das WEF-Jahrestreffen 2024 neue Restriktionen vorgesehen, welche das Verkehrsaufkommen auf der Promenade beruhigen.
Stadtzentrum Davos.
Stadtzentrum Davos. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Bau der temporären Projekte für das WEF-Jahrestreffen 2023 hat bei den Gästen und in der Bevölkerung für viel Gesprächsstoff gesorgt.

Besonders die Neujahrswoche, in welcher – aufgrund des früher als sonst angesetzten Datums des Jahrestreffens – heuer bereits Aufbauarbeiten getätigt wurden, sorgte für viele kritische Stimmen.

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch Aufbauarbeiten entlang der Promenade hat zusammen mit der erhöhten Nutzung durch den Tourismus zeitweise zu einer Verkehrsüberbelastung im Ortszentrum geführt.

Sensibilisierung der Eventfirmen

Die Politik hat den Handlungsbedarf erkannt und sich intensiv mit entsprechenden Optimierungsmassnahmen beschäftigt.

So sollen temporäre Projekte künftig noch stärker reguliert werden als bisher.

Neben Verschärfungen bei der Regulierung sind auch die Sensibilisierung der Eventfirmen sowie die Kontrolle inklusive wirkungsvolle Sanktionen wichtige Themen.

Nur wenn sich alle Beteiligten pflichtbewusst an das Regelwerk halten und auch aus eigenem Antrieb in einem vertretbaren Rahmen handeln, kann erreicht werden, dass das WEF-Jahrestreffen in Davos Bestand hat und mit Bevölkerung und Tourismus ein positives Miteinander herrscht.

WEF-Treffen künftig an jedem dritten Montag des Jahres

Das WEF richtet die terminliche Festlegung des Jahrestreffens nach internationalen Veranstaltungen und Feiertagen aus.

Das Treffen beginnt daher jeweils am dritten Montag des Jahres. Ab 2025 wird dieser Tag wieder weiter nach hinten rücken, und es wird zu keiner Überschneidung der Aufbauzeit mit der Neujahreswoche kommen.

Im Jahr 2024 allerdings findet das Jahrestreffen demnach vom 15. bis 19. Januar statt.

Aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Winter musste für den Aufbau der temporären Projekte deshalb zeitnah eine Lösung gefunden werden, die den Tourismusbetrieb besser schützt und die Einschränkungen für die einheimische Bevölkerung während der Auf- und Abbauzeit in einem vertretbaren Rahmen hält.

Aufbauzeit in drei Phasen

Der Kleine Landrat hat sich bezüglich künftiger Aufbauarbeiten mit verschiedenen Szenarien befasst und sich betreffend das Jahrestreffen im kommenden Januar für eine Lösung entschieden, welche die Neujahrswoche von Aufbauarbeiten im öffentlichen Raum entlang der Promenade komplett entlastet.

Dazu wird im Sinne einer notwendigen Sofortlösung eine dreistufige Aufbauphase eingeführt.

Temporärbauten dürfen unter strengen Voraussetzungen bereits vor der touristischen Hochsaison im Dezember gestellt werden (Phase 1, in der bis anhin auch schon die Fundamente erstellt wurden).

Dezente Aussengestaltung ohne Branding

Die Bauten müssen in sechs Tagen bis zur fertigen Aussenhülle inklusive Fassade erstellt werden können und dürfen bis zum Jahrestreffen weder beheizt noch benutzt werden.

Es wird eine dezente Aussengestaltung ohne Branding verlangt. Ausserdem darf durch den vorgezogenen Aufbau von Temporärbauten der gewohnte Betrieb von bestehender Infrastruktur (Restaurants, Cafés, Parkplätze) nicht gestört werden.

Weder das Anbringen von Werbungen noch das Umnutzen von Ladenlokalitäten ist in dieser Etappe erlaubt.

In der Neujahrswoche (Phase 2) werden neu keine Aufbauarbeiten mit Benützung öffentlicher Flächen entlang der Promenade mehr erlaubt.

Baufreie Phase begünstigt Ortsbild während der Hochsaison

Während dieser Phase bleiben Strasse und Trottoir der Promenade komplett baufrei. Dies begünstigt die Verkehrsberuhigung sowie ein ansprechendes Ortsbild während der Hochsaison.

Einzig Bauarbeiten, welche ausschliesslich über Privatflächen ausgeführt werden können, sind ab Mittwoch, 3. Januar 2024, erlaubt.

Arbeiten, welche öffentliche Flächen ausserhalb der Promenade benötigen, werden situativ erlaubt, sofern dadurch keine übermässigen Störungen des Tourismusbetriebs zu erwarten sind.

In der Phase drei, während der zweiten Jahreswoche, werden schliesslich die regulären Aufbauarbeiten vonstattengehen, wobei ein erhöhtes Augenmerk auf eine kontinuierliche und sichere Fussgängerführung rund um die Baustellen gelegt wird.

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