Wie die Gemeinde Vaz/Obervaz mitteilt, führt das Bundesamt für Statistik mit Stichtag 1. Juni 2023 die jährliche Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.
Dorfzentrum Vaz/Obervaz.
Dorfzentrum Vaz/Obervaz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Bundesamt für Statistik führt mit Stichtag 1. Juni 2023 die jährliche Zählung der leerstehenden Wohnungen in den Gemeinden durch.

Die Mitarbeit an der Zählung ist für alle Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen gemäss Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) und deren Verordnung obligatorisch.

Die Gemeinde bittet alle Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die per 1. Juni 2023 leerstehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Miete oder zum Kauf angeboten werden, mit Angabe der Zimmerzahl zu melden.

Ebenso sind leer stehende, zu vermietende oder käufliche Einfamilienhäuser zu melden.

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