Stadt Chur: Quartierplan Fürhörnli, 1. Änderung

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    Mit der 1. Quartierplanänderung wird eine Verglasung nun ermöglicht.

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    Per 1. Januar 2021 wohnen 39'609 Personen in der Stadt Chur. - Keystone

    Der Quartierplan Fürhörnli umfasst die Parzelle Nr. 2762 und wurde im Oktober 2011 genehmigt. Die vorliegende 1. Quartierplanänderung beinhaltet auf der Ostseite eine minime Erweiterung des Qartierplanperimeters unter Einbezug der Parzelle Nr. 6771, damit ein privater Aussenraum vom Haus 3 zum öffentlichen Fussweg gewährleistet werden kann.

    Zum anderen sind wegen des starken Winds im Gebiet Rückenbrecher die Balkone nicht richtig nutzbar. Die Quartierplan-Vorschriften untersagten bisher eine Verglasung der Balkone.

    Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO). Die Quartierplanunterlagen liegen ab Freitag den 23. April 2021 während 30 Tagen im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich auf.

    Die Auflageakten können aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auf dieser Hompage heruntergeladen werden.

    Gelegenheit zur Akteneinsicht kann nach Terminvereinbarung innerhalb Tagesfrist wahrgenommen werden. Dazu wenden Sie sich telefonisch an das Sekretariat der Hochbaudienste (Telefon 081 254 51 62). Es gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

    Gegen den Quartierplan können davon betroffene Personen innert Auflagefrist bei den Hochbaudiensten schriftlich Einsprache erheben.

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