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Moesa GR: Kanton verlangt neu Strafregisterauszug von EU-Bürgern

Standeskanzlei Graubünden
Standeskanzlei Graubünden

Chur,

Wer in der Region Moesa neu eine L-, B- oder G-Bewilligung beantragt, muss einen Strafregisterauszug vorlegen. Die Massnahme gilt vorerst bis Ende 2026.

Moesa GR
Moesa GR: Kanton verlangt neu Strafregisterauszug von EU-Bürgern. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

In der Region Moesa wird bei Neuerteilungen von L-, B- oder G-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige neu vorübergehend ein Strafregisterauszug verlangt. Die temporäre Praxisanpassung soll der Sicherheit und Prävention dienen und wird Ende Jahr ausgewertet.

Mit der Massnahme soll die organisierte Kriminalität in der Moesa bekämpft werden. Ende Februar dieses Jahres wurden im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion in Frankreich und Italien insgesamt sieben Personen verhaftet. Darunter waren vier in Roveredo angemeldete ausländische Staatsangehörige mit mutmasslichem Bezug zur organisierten Kriminalität.

Die neue Praxis der Einforderung von Strafregisterauszügen gilt sowohl für Gesuche, die über die Gemeinden als auch über den Online-Schalter eingereicht werden. Die Massnahme ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Anschliessend werden die Wirksamkeit der Massnahme sowie die praktischen Auswirkungen auf die administrativen Abläufe der betroffenen Gemeinden und des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden (AFM) ausgewertet.

Stärkere Einbindung der Gemeinden

Nach einer sorgfältigen Analyse und in engem Austausch mit dem benachbarten Kanton Tessin, der bereits seit längerer Zeit standardmässig Strafregisterauszüge von EU-/EFTA-Staatsangehörigen verlangt, wurde für die Region Moesa eine vergleichbare Praxis entwickelt.

Die Einwohnerkontrollen der Gemeinden der Region Moesa werden zudem verstärkt in den Prüfprozess der Gesuche um eine Bewilligung eingebunden. Ihre Feststellungen und Einschätzungen fliessen systematisch in die weitere Beurteilung der Gesuche ein.

Das AFM rechnet aufgrund der Massnahme mit einem erheblichen Mehraufwand. Zu erwarten ist, dass sich die Bearbeitungsdauer der Gesuche auf gesamtkantonaler Ebene verlängert und die Anzahl der hängigen Dossiers zunimmt. Angesichts des vorübergehenden Charakters der Massnahme und des damit verbundenen Erkenntnisgewinns erscheint dieser Mehraufwand jedoch vertretbar.

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