Graubünden genehmigt das «Kantonale Integrationsprogramm»

Standeskanzlei Graubünden
Standeskanzlei Graubünden

Chur,

Wie die Standeskanzlei Graubünden mitteilt, genehmigt die Regierung das «Kantonale Integrationsprogramm Graubünden» für die Jahre 2024 bis 2027.

Staatssekretariat für Wirtschaft Seco
Arcasplatz Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Integrationsförderung von Ausländern in der Schweiz ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Seit 2014 schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab.

Darin bündeln die Kantone ihre Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung in einem speziell auf den kantonalen Kontext zugeschnittenen Integrationsprogramm.

Finanziell sind dafür neben den Bundesgeldern jährlich 960 000 Franken eingeplant.

Das Motto lautet «Gemeinsam gestalten»

Diese werden zu einem Drittel von den Gemeinden und zu zwei Dritteln vom Kanton getragen.

Zur Erarbeitung des KIP drei setzte der Kanton Graubünden auf einen breit angelegten partizipativen Prozess.

Unter dem Motto «Gemeinsam gestalten» lud die Fachstelle Integration zur Mitwirkung bei der Erarbeitung der Grundlagen für die künftige kantonale Integrationspolitik ein.

Alle am Thema interessierten Personen und Institutionen wurden miteinbezogen, damit möglichst viele Perspektiven auf die bisherige Integrationspolitik berücksichtigt werden konnten.

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