Chur überarbeitet Stadt- und Landschaftsinventar
Die Stadt Chur legt Entwürfe des Stadt- und Landschaftsinventars 2025 öffentlich auf. Bis 21. September 2026 können Interessierte Stellungnahmen einreichen.

Wie die Stadt Chur mitteilt, hat die Stadt, gestützt auf das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz und die Bundesverfassung, den Umgang mit kulturell wertvollen Bauten in der Stadt Chur zu regeln.
Die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Objekte erfolgt in einem nächsten Schritt im städtischen Generellen Gestaltungsplan (GGP). Basis zu diesem Schritt bildet das aktuelle Stadtinventar als Planungsgrundlage.
Das Stadtinventar ist gemäss Art. 7 des Baugesetzes der Stadt Chur regelmässig zu überprüfen und nachzuführen. Die aktuelle Überprüfung des Stadtinventars liegt als Entwurf vor.
Gemäss Art. 4 KRG ist die Öffentlichkeit angemessen über entsprechende Grundlagen zu informieren und Interessierte und Betroffene sind in geeigneter Weise mitwirken zu lassen. Zu diesem Zweck ist für das Stadtinventar 2025 eine befristete Mitwirkung vorgesehen.
Öffentliche Mitwirkung bis 21. September
Der Entwurf des überarbeiteten Stadtinventars 2025 und das Landschaftsinventar 2025 liegen bis zum 21. September 2026 im Stadthaus öffentlich auf. Für die Einsichtnahme im Stadthaus ist eine vorgängige Terminvereinbarung erforderlich.
Termine können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden. Zusätzlich sind die Dokumente auf der Webseite der Stadt Chur sowie auf der Mitwirkungsplattform aufgeschaltet.
Stellungnahmen können bis zum 21. September 2026 per Onlineformular oder schriftlich bei den Hochbaudiensten eingereicht werden.










