Die Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) wird in Graubünden auf ein neues Fundament gestellt.
Das Kantonsparlament Graubünden (Archivbild). - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
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Das Kantonsparlament trat am Donnerstag, 1. September 2022, auf die Totalrevision des entsprechenden Gesetzes ein. Die unbestrittene Vorlage wurde weitgehend beraten, aber vom Grossen Rat noch nicht verabschiedet. Das neue Gesetz bildet das Fundament für den weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs und ersetzt das alte aus dem Jahre 1993. Das Gesetz lebe davon, «dass wir Ortschaften miteinander verbinden», sagte Regierungsrat Mario Cavigelli (Die Mitte). Ortschaften mit mehr als 50 Einwohnern bekommen das Recht auf eine Grunderschliessung.

Neu ist, dass in Zukunft die Gemeinden, Regionen und Gemeindeverbände bei der Erarbeitung des kantonalen ÖV-Konzepts vermehrt einbezogen werden. Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs wird demgegenüber unverändert überwiegend durch den Bund und den Kanton getragen. Im Resultat soll die Totalrevision ein verstärktes Umsteigen von Personen und Gütern auf den öffentlichen Verkehr bewirken.

Unmittelbar löst die Gesetzesrevision keine finanziellen Mehrkosten aus. Sie wird allerdings weitere Ausbauschritte ermöglichen. Gemäss Regierungsangaben in der Botschaft zum revidierten Gesetz ergeben sich durch laufende und geplante Ausbauschritte geschätzte Mehrkosten von rund 16 Millionen Franken pro Jahr. Davon dürfte der Bund 8 Millionen übernehmen, der Kanton 7,5 Millionen Franken und die Gemeinden maximal 0,75 Millionen Franken.

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