Risch: Unterschriften- und Dokumentenbeglaubigungen möglich
Wie die Gemeinde Rusch mitteilt, sind Unterschriften- und Dokumentenbeglaubigungen neu auf der Gemeindeverwaltung in Risch möglich.

Seit dem 1. Januar 2007 werden öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen, welche in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Risch fallen, durch das Notariat der Gemeinde Cham vorgenommen.
Seither konnten auf der Gemeindeverwaltung auch keine Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenkopien vorgenommen werden, was auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf kantonaler Ebene zurückzuführen war.
Die mehrjährige Zusammenarbeit im Notariatsbereich mit der Einwohnergemeinde Cham hat sich bewährt.
Aus der Bevölkerung und dem Gewerbe/Wirtschaft wurde jedoch das Anliegen deponiert, dass auf der Gemeindeverwaltung Risch wieder einfache Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenkopien vorgenommen werden können.
Beglaubigungen können auf der Einwohnerkontrolle Risch vorgenommen werden
Seit Oktober 2022 können einfache Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften und Unterschriften nach Terminvereinbarung durch die Mitarbeiterinnen der Einwohnerkontrolle Risch vorgenommen werden.
Dabei amten sie als sogenannte Beglaubigungspersonen. Öffentliche Beurkundungen von Verträgen werden weiterhin durch das Notariat der Einwohnergemeinde Cham vorgenommen.
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen persönlich auf der Gemeinde vorbeikommen und sich mit einem offiziellen Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) ausweisen.
Bei Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften ist es notwendig, das Original mitzunehmen. Die Beglaubigungsperson fertigt die zu beglaubigende Fotokopie an.
Die Beglaubigung einer Fotokopie eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Termine und Hintergrund
Termine für die Beglaubigungen können telefonisch vereinbart werden. Weitere Informationen zu Beglaubigungen können Einwohner auf der Webseite der Gemeinde finden.
Die neue Dienstleistung auf der Gemeindeverwaltung ist auf eine Änderung des Beurkundungsgesetzes des Kantons Zug sowie auf eine nachfolgende Änderung der Rechtseinschätzung durch das Grundbuch- und Notariatsinspektorat des Kantons Zug zurückzuführen.
Die notwendige Anpassung des Beurkundungsgesetzes ist auf eine vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion der Rischer Kantonsräte Daniel Thomas Burch und Kurt Balmer zurückzuführen, die am 19. April 2012 eingereicht wurde.
Der Kantonsrat hat das Beurkundungsgesetz mit Umsetzung der Motion am 11. Dezember 2014 verabschiedet.
Corona-Pandemie verhalf zum Durchbruch
Eine restriktive Interpretation des Wortlauts des revidierten Beurkundungsgesetzes verunmöglichte über mehrere Jahre, trotz mehrmaligem Aufgreifen des Anliegens durch Rischer Kantonsräte und den Gemeinderat, dass Beglaubigungen auf der Gemeindeverwaltung Risch getätigt werden konnten.
Erst die Corona-Pandemie, die einen vermehrten Einsatz von Telearbeit und Homeoffice mit sich brachte, verhalf dem Anliegen aus Risch schliesslich zum Durchbruch, sodass ab sofort auf der Gemeindeverwaltung einfache Beglaubigungen vorgenommen werden können.