Wasser

Arni: Grüngutsammelstelle wird aufgehoben – Rekord beim Wasser

Die Gemeinde Arni BE informiert über das Ende der Grüngutsammelstelle, die Sammeltermine, neue Bauvorschriften und einen Wasserverbrauchs-Rekord.

Arni
Arni: Grüngutsammelstelle wird aufgehoben – Rekord beim Wasser (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das Papier ist direkt in die angelieferte Mulde zu füllen. Papier und Karton (keine anderen Materialien) können gebündelt oder in Futtersäcken verpackt und frei von Fremdstoffen angeliefert werden.

Alteisensammlung

Für das Alteisen wird ebenfalls eine Mulde bereitgestellt. Kleinere Gegenstände können direkt in die Mulde gegeben werden.

Die Sammlungen finden jeweils von 8:00 – 11:00 Uhr beim Schulhaus Arnisäge statt. Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entgegennahme von Papier und Alteisen behilflich sein.

Solarpflicht im Kanton Bern

Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Kanton Bern neue Vorschriften zur Nutzung von Solarenergie.

Neubauten und Erweiterungen:

Neue Gebäude und Erweiterungen müssen Solaranlagen mit einer Fläche von mindestens 10% der anrechenbaren Gebäudefläche erhalten. Gut geeignete Dachflächen (ab 1000 kWh/m2a) müssen grundsätzlich zu mindestens 60% genutzt werden. Dachflächen unter 50m² sind ausgenommen.

Die Solaranlagen dürfen auch teilweise oder vollständig an der Fassade angebracht werden. Kleine Wohnbauten bis 300m² müssen mindestens so viel Solarenergie nutzen, wie zur Deckung des halben Normbedarfs notwendig ist.

Dachsanierungen:

Bei bestehenden Gebäuden besteht keine direkte Solarpflicht. Bei umfassenden Dachsanierungen muss jedoch eine Meldung eingereicht werden, wenn mindestens 50% der Dachfläche erneuert oder abgedichtet werden. Dabei sind die Solareignung des Dachs und die voraussichtlichen Kosten einer Solaranlage anzugeben.

Die Eignung sowie die Kosten einer Solaranlage können über die Plattform sonnendach.ch ermittelt werden. Die Meldung erfolgt über «Meldung Solareignung» in eBau.

Neue Vorschriften für Bauten ausserhalb der Bauzonen

Am 1. Juli 2026 ist im Kanton Bern die dringliche Einführungsverordnung zur zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) in Kraft getreten. Sie regelt insbesondere die Stabilisierungsziele, die Abbruchprämie, freistehende Solaranlagen sowie die Baupolizei ausserhalb der Bauzonen.

Die Anzahl Gebäude und die Bodenversiegelungen ausserhalb der Bauzonen dürfen nicht um mehr als 2 Prozent zunehmen. Andernfalls gilt eine Kompensationspflicht. Bei Baugesuchen müssen deshalb im Situationsplan die Grundflächen neuer und zu beseitigender Gebäude sowie neuer und zu beseitigender Bodenversiegelungen in Zahlen angegeben werden.

Das elektronische Baubewilligungsverfahren eBau führt die Gesuchstellenden durch die benötigten Angaben und Unterlagen.

Für den Abbruch von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen können Eigentümerinnen und Eigentümer gemäss Art. 5a RPG eine Abbruchprämie erhalten. Das Gesuch ist zusammen mit dem Abbruchgesuch über eBau einzureichen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) legt die Prämie nach Art. 84 Baugesetz fest.

Die Baupolizeibehörden der Gemeinden muss unbewilligte Nutzungen innerhalb nützlicher Frist unterbinden. Neu kann ein Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nur noch durch das AGR bewilligt werden.

Ausserordentlicher Wasserverbrauch

Im Wasserversorgungsnetz von Arni kam es vom Sonntag 21.06.2026 ab 05:00 Uhr bis 22.06.2026 um 01:00 Uhr zu einem extrem hohen Wasserverbrauch. Dieser endete ebenso plötzlich wie er begonnen hat, weshalb ein Leck im Netz ausgeschlossen werden kann. Solch hohe Verbräuche werden normalerweise angekündigt, hat es doch Auswirkungen auf das Management der ganzen Wasserversorgung.

Weder dem Brunnenmeister noch der Verwaltung war etwas bekannt.

Arni verbraucht täglich um die 100 – 120 m3 Wasser. Am 21.06.2026 schlug ein Verbrauch von 552 m3 zu Buche. Dieser hohe Verbrauch hat Auswirkungen auf den Wasserpreis, da für die Berechnung die zehn höchsten Werte über das Jahr hinzugezogen werden.

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