Massnahmen des Gemeinderates für Bachenbülach
Der Gemeinderat setzt wegen der aktuellen Situation und unter Beachtung der Vorgaben des Bundesrates und des Regierungsrates Massnahmen für Bachenbülach fest.

Der Bundesrat stufte in der Medienkonferenz vom 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiegesetz ein. Schulen, Kinos sowie Freizeit- und kulturelle Einrichtungen (Bars, Restaurants, Coiffeursalons, Hallenbäder usw.) werden geschlossen.
Ebenfalls gilt ein Besuchsverbot in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Invaliden-Einrichtungen, sofern keine anderslautende Bewilligung vorliegt. Der Gemeinderat erliess am 17. März 2020 zum Schutz der Menschen für die Öffentlichkeit und die Gemeindeverwaltung eine Reihe von Massnahmen.
In diesem Newsletter werden die wichtigsten und dringlichsten Massnahmen aufgeführt. Sämtliche Massnahmen gelten ab Mittwoch, 18. März 2020, bis auf Weiteres.
Generelle Massnahmen
Die Anordnungen des Bundesrates und des Regierungsrates gelten selbstverständlich auch für die Gemeinde Bachenbülach.
Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist ab Mittwoch, 18. März 2020, auf Zusehen hin nur noch zwischen 08.00 und 11.30 Uhr für zwingend notwendigen Publikumsverkehr geöffnet. Die Erreichbarkeit der Hauptnummer 044 864 34 80 bleibt während der regulären Öffnungszeiten gewährleistet.
Persönliche Beratungen werden in den Räumen des Gemeindehauses soweit möglich nicht mehr durchgeführt. Beratungen haben nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail zu erfolgen. Für unvermeidbare persönliche Beratungen gelten die bekannten überall publizierten Hygiene- und Abstandsregeln.
Der diensthabende Personalbestand in der Verwaltung wird auf das Mindestmögliche reduziert. Die Mitarbeitenden arbeiten wenn möglich zu Hause (Home-Office). Die Erledigung der zwingenden Aufgaben wird priorisiert.
Weitere öffentliche Gebäude und Einrichtungen
Die Mehrzweckhalle und der Pavillon werden für sämtliche Veranstaltungen geschlossen. Die Gemeindebibliothek bleibt geschlossen. Weitere Räumlichkeiten der Gemeinde (z.B. Sitzungszimmer, Waldhütte, Baumtrotte, Theorieraum Feuerwehr usw.) werden nicht mehr vermietet.
Zentrale Entsorgungsstelle
Die Möglichkeit zur Entsorgung bleibt bestehen. Der Einsatz und die Dienstleistungen des Personals werden allerdings reduziert. Die Anweisungen des Personals und der Abteilung Bau und Umwelt sind zu beachten.
Der Gemeinderat beobachtet die weitere Verbreitung des Coronavirus und die neuen Anordnungen des Bundesrates und des Regierungsrates laufend und wird die Bevölkerung von Bachenbülach über allfällige neue Massnahmen oder aber auch die Anpassung oder Aufhebung der bisherigen laufend via Newsletter und via Website der Gemeinde informieren.