Bülach ZH: Gewerbler wehrt sich gegen Parkbussen
Ein Unternehmer steht in Bülach ZH vor Gericht, da er seine Parkbussen nicht zahlen will. Die Parkplatzssuche sei «sinnloses Herumfahren».

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Unternehmer erhält sechs Bussgelder für Parkverstösse auf einem Kirchenplatz.
- Der Mann weigert sich aber, das Bussgeld zu bezahlen.
- Er fühle sich von der Polizei willkürlich behandelt.
Ein 74-jähriger Unternehmer in einer Rheingemeinde wurde mehrmals für Verstösse gegen ein Fahr- und Parkverbot auf einem Kirchenplatz gebüsst.
Insgesamt sechs Bussgelder wurden zwischen Dezember 2020 und Juli 2022 verhängt. Da er sie und andere Parkstrafen nicht zahlte, ergingen Strafbefehle des Statthalteramts Bülach.
Der Mann sollte insgesamt 1000 Franken Bussgeld und 550 Franken Gebühren zahlen. Nachdem er das nicht akzeptierte, erschien er vor Gericht. Dem Mann ging es dabei um eine Grundsatzfrage.
Beschuldigter fühlt sich willkürlich behandelt
Der Unternehmer betonte, er habe den Platz nicht zum Parken genutzt, sondern für sein Tourismusunternehmen Material gelagert. Er fühle sich ungerecht behandelt und aufgrund von Willkür schikaniert.
Denn: Die Fahrzeuge kantonaler Kontrollorgane dürften dort oft stundenlang parken. Er verwies zudem auf eine angebliche mündliche Genehmigung der Gemeinde.
«Wenn ich erst lange nach einem Parkplatz suchen muss, lässt sich mein lokales touristisches Angebot nicht mehr gewinnbringend betreiben. Und ich werde mich auf meine rentablen Angebote konzentrieren müssen», sagt der Mann laut «Landbote».
Die Parkplatzssuche belaste zudem die Umwelt: «Andernorts wird man für sinnloses Herumfahren gebüsst.»

Das Gericht erklärte, dass nur der Zubringerdienst erlaubt sei und das Parkverbot gelte. Die Strafen wurden auf 540 Franken reduziert, zuzüglich 1350 Franken Gebühren, falls er das Urteil akzeptiert. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Handlungen anderer keine Rechtfertigung für Regelverstösse seien.