Wie die Gemeinde Trimmis bekannt gibt, ist das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund nur mit einer Bewilligung erlaubt.
Das Gemeindehaus in Trimmis.
Das Gemeindehaus in Trimmis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist nach den geltenden Bestimmungen ohne Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet.

Einwohner haben die Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden sind, auf den öffentlichen Parkplätzen «Montalinstrass, Isaschmelzi, Cholplatz und Saltinisstrass» einen Dauerparkplatz gegen Entrichtung einer Bewilligungsgebühr zu mieten.

Das Abstellen eines nicht eingelösten Fahrzeuges (ohne Kontrollschild) auf öffentlichem Grund ist nicht zulässig.

Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern berechtigt den Besitzer der Dauerparkkarte, sein Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vorschriften auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen.

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