Bülach ZH: Erleichtertes Verfahren für Reparaturen nach Unwetter
Nach dem Unwetter vom 28. August wendet die Stadt Bülach ZH für die Reparatur beschädigter Gebäude ein erleichtertes Verfahren an. Notabdeckungen sind erlaubt.

Um die anstehenden Reparatur- und Bauvorhaben speditiv, sicher und koordiniert abwickeln zu können, leitet die Stadt Bülach umfassende Massnahmen ein und erlässt wichtige Regeln für Bauherrschaften und Eigentümer. Die Stadt wendet für die Wiederinstandsetzung von Gebäuden ein erleichtertes Verfahren an. Sie sind mit kantonalen Fachstellen und dem Zürcher Heimatschutz Verein abgestimmt.
Das Unwetter vom 28. August 2026 hat zahlreiche Gebäude sowie Infrastruktur massiv beschädigt. Besonders betroffen sind Dächer, Fassaden, Photovoltaikanlagen und Fenster im gesamten Stadtgebiet. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) hat das Unwetter mittlerweile als Massenschaden-Ereignis eingestuft.
Um die anstehenden Reparatur- und Bauvorhaben speditiv und einfach abzuhandeln, hat die Stadt Bülach eine Priorisierung von Notmassnahmen und Baugesuchen beschlossen.
Bauliche Massnahmen zur Gebäudereparatur – angepasste Verfahrensregeln auf der Website aufgeschaltet Sofortmassnahmen: Notabdeckungen und das Sichern von losen Fassadenteilen dürfen von den Eigentümern sofort und ohne vorherige Bewilligung veranlasst werden. Die Massnahmen müssen zwingend mit Fotos dokumentiert werden. Massnahmen an den Fassaden, Dächern und Solaranlagen sind bei Inventar- und Schutzobjekten, in den Kernzonen und der Landwirtschaftszone vor Ausführung mitzuteilen.
Erleichterte Verfahren für Sturmschäden:
Die Stadt Bülach prüft Anfragen zu Sturmschäden prioritär und weist diese dem entsprechenden Verfahren zu, um Verzögerungen bei der Wiederherstellung zu verhindern. In Abstimmung mit den kantonalen Stellen und dem Zürcher Heimatschutzverein können auf Grund der besonderen Lage Anzeigeverfahren für die dringenden Ersatzmassnahmen durchführen. Je nach Vorhaben (1:1 Ersatz oder allfällige Änderungen zum vorherigen Zustand) und Bauzone wird jede Anfrage individuell geprüft.
Es ist jedoch zwingend eine Kontaktaufnahme mit der Abteilung Planung und Bau, Bereich Hochbau notwendig.
Für die verschiedenen Bauzonen (Inventar- und Schutzobjekte, Kernzonen, Landwirtschaftszone, Wohnzonen usw.) gelten unterschiedliche Regeln. Das erleichterte Verfahren ist mit kantonalen Fachstellen und dem Zürcher Heimatschutz Verein abgestimmt.
Asbest-Risiko
Da bei dem Sturm zahlreiche ältere Gebäude beschädigt wurden, weist die Stadt Bülach mit Nachdruck auf das akute Asbest-Risiko bei den anstehenden Rückbau- und Sanierungsarbeiten hin. Asbestfasern können zu schweren Erkrankungen führen.
Das Einatmen von Asbeststaub ist unbedingt zu vermeiden. Auch bei kleineren Arbeiten mit beschädigtem, asbesthaltigem Material sind Schutzmassnahmen zu treffen. Abfälle, die asbesthaltiges Material enthalten, sind fachgerecht zu entsorgen.
Weitere Informationen und weiterführende Links sind auf der Webseite der Stadt Bülach publiziert.
Vorsicht bei vermeintlich guten Angeboten von Handwerkern
Nach dem Unwetter vom 28. August 2026 versuchen Personen, die hohe Nachfrage nach Handwerksbetrieben auszunutzen. Seien Sie bei vermeintlich guten Angeboten besonders vorsichtig.
Typische Warnsignale sind: Die Firma hat keinen Sitz in der Schweiz, Sie werden unter Zeitdruck gesetzt, oftmals wird Barzahlung verlangt. Melden Sie Verdachtsfälle direkt der Polizei unter der Telefonnummer 117.
Einreichung von Schadenmeldungen
Die ordentlichen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Zivilschutz haben die ersten akuten Schadenplätze abgearbeitet. Alle weiterführenden baulichen Schäden an Häusern müssen direkt online oder über die Hotline 0800 442 442 bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) gemeldet werden.
Die Stadt Bülach dankt der Bevölkerung, den lokalen Handwerksbetrieben und den Einsatzkräften für die grosse Solidarität und die Kooperation bei der Bewältigung dieser Herausforderung.












