

Bachenbühl lädt zur Gemeindeversammlung

Montag, 3. Juni 2019, 20.00 Uhr, in die Mehrzweckanlage
Behandelt werden folgende Geschäfte:
Politische Gemeinde
1. Finanzen. Jahresrechnung 2018. Genehmigung
2. Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Primarschulgemeinde
1. Finanzen. Jahresrechnung 2018. Genehmigung
2. Allfälige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Die Akten und das Stimmregister liegen ab Montag, 20. Mai 2019, während der Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeindepräsidenten bzw. dem Präsidenten der Primarschulpflege spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich einzureichen.
Bezüglich die gesetzlichen Bestimmungen über das Anfrage- und Rekursrecht wird auf das Gemeindegesetz und das Gesetz über die politischen Rechte verwiesen.