Velowege und Bushaltestellen in Salez werden neu gestaltet
In Sennwald werden Fussgängerstreifen und Bushaltestellen im Gebiet Salez sicherer und behindertengerecht umgebaut. Auch die Veloinfrastruktur wird verbessert.

Wie die Gemeinde Sennwald informiert, beabsichtigt das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen die Fussgängersicherheit beim Fussgängerstreifen Nr. 538 vor dem Restaurant Löwen zu erhöhen. Weiter soll die Veloführung im Projektperimeter sicherer gestaltet werden.
Die beiden Bushaltestellen «Salez, Löwen» erfüllen zurzeit die Standards des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nicht und sind ungünstig angeordnet, was zu Defiziten hinsichtlich der Verkehrssicherheit führt.
Mit dem Projekt wird die behindertengerechte Benutzung nach Vorgaben des BehiG umgesetzt und die Haltebereiche «Salez, Löwen» werden als Busbuchten neu platziert. Durch die Neuanordnung der Haltestellen und die leichte Versetzung des Fussgängerstreifens Nr. 538 vor dem Restaurant Löwen wird die Schwachstelle bezüglich Sichtweite im Netz des Fussverkehrs behoben.
Ausbau der Sennwalderstrasse mit neuer Radinfrastruktur
Die Sennwalderstrasse wird auf 7,50 Meter verbreitert und als Kernfahrbahn ausgebildet. Durch die Kernfahrbahn wird eine Radinfrastruktur ermöglicht und die Sicherheit für die Radfahrenden erhöht. Für die Radfahrenden wird zusätzlich auf der Frümsnerstrasse ein Übergang erstellt.
Beim oben erwähnten geplanten Strassenprojekt des Tiefbauamtes des Kantons St. Gallen sind auch Gemeindestrassen der 1. und 2. Klasse der Politischen Gemeinde Sennwald betroffen, weshalb auf Stufe Gemeinde ein Teilstrassenplanverfahren durchgeführt werden muss.
Flächenübergaben an die Kantonsstrasse geplant
Konkret betrifft es folgende Strassen: Gemeindestrasse 2. Klasse Nr. 311, Abzweiger Haagerstrasse, Salez: Aufhebung kleine Fläche beim Einlenker in die Kantonsstrasse (Hinweis: Fläche wird neu zur Kantonsstrasse).
Die Gemeindestrasse 1. Klasse Nr. 102, Frümsnerstrasse, Frümsen-Salez: Aufhebung grössere Fläche beim Einlenker in die Kantonsstrasse (Hinweis: Fläche wird neu zur Kantonsstrasse, Aufhebung kleinere Fläche beim Einlenker in die Kantonsstrasse und Zufahrt zum Mehrzweckgebäude, Kleine Neuklassierung von Strassenfläche bei der Zufahrt zum Mehrzweckgebäude.
Die Gemeindestrasse 2. Klasse Nr. 263, Bärenlochweg, Salez: Aufhebung kleine Fläche beim Einlenker in die Kantonsstrasse (Hinweis: Fläche wird neu zur Kantonsstrasse).
Vorbereitende Schritte zur Umklassierung der Strassen
Im Detail wird auf den Teilstrassenplan verwiesen. Zu erwähnen ist, dass die Umklassierung von Gemeindestrasse in die Kantonsstrasse dann durch den Teilstrassenplan respektive das Projekt des Kantons erfolgt (die Gemeinde kann nicht Flächen als Kantonsstrasse klassieren).
Bevor die öffentliche Auflage des Teilstrassenplans erfolgt, gibt der Gemeinderat gestützt auf Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) der Bevölkerung die Möglichkeit, in die Planungsentwürfe Einsicht zu nehmen. Die öffentliche Auflage erfolgt im Anschluss an die Mitwirkung und wird separat angezeigt.