

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Birr

Wie die Gemeinde Birr mitteilt, kann mit dem Wachstum der Hecken, Sträucher und Bäume eine Behinderung für die Verkehrsteilnehmer und Passanten entstehen. Die Anwohner bzw. Grundeigentümer an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden deshalb ersucht, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen müssen die Sichtzonen eingehalten werden, d. h. ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m muss im Sichtzonenbereich gewährleistet sein. Auch Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen freizuschneiden.
Bis Mitte Oktober müssen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden
Das Zurückschneiden muss bis am 18. Oktober 2021 vorgenommen werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und ergibt sich aus diesem rechtswidrigen Zustand eine konkrete Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer, muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein.
Mit dem Kapprecht ist die Gemeinde als Strasseneigentümerin befugt, sichtbehindernde und damit verkehrsgefährdende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Das Bauamt ist nach Fristablauf berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zurückzuschneiden, ohne Haftungsfolgen für allfällige Schäden an den Bäumen und Pflanzen.
Meinungen